WestJet EU261 Entschädigung: Bis zu 600 € für Transatlantik-Flugstörungen einfordern
WestJet ist Kanadas zweitgrößte Fluggesellschaft und einer der bekanntesten Low-Cost-Carrier Nordamerikas mit Hauptsitz in Calgary, Alberta. Das 1996 mit dem Ziel gegründete Unternehmen, den Flugverkehr in Kanada zu demokratisieren, ist von einem kleinen Regionalflieger zu einer vollwertigen Transatlantik-Airline herangewachsen. WestJet betreibt Linienflüge von mehreren europäischen Flughäfen zu seinen Drehkreuzen in Calgary (YYC), Toronto Pearson (YYZ) und Vancouver (YVR). Europäische Abflughäfen umfassen London Gatwick (LGW), London Heathrow (LHR), Paris Charles de Gaulle (CDG), Dublin (DUB), Amsterdam Schiphol (AMS), Glasgow (GLA) und Edinburgh (EDI).
Für Passagiere, die mit WestJet-Transatlantikflügen ab Europa reisen, bietet die EU-Verordnung 261/2004 einen umfassenden Rechtsschutz. Obwohl WestJet eine kanadische (nicht-europäische) Fluggesellschaft ist, gilt die Verordnung uneingeschränkt für alle Flüge, die von EU- oder EWR-Flughäfen abfliegen. Transatlantikrouten von London, Paris, Dublin und Amsterdam nach Kanada überschreiten die Distanz von 3.500 km bei Weitem — das bedeutet, dass die maximale Entschädigung von 600 € pro Passagier bei jeder qualifizierenden Verspätung von drei oder mehr Stunden, bei Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung oder bei unfreiwilliger Nichtbeförderung fällig wird.
Dieser Leitfaden bietet Ihnen eine umfassende Darstellung Ihrer EU261-Rechte bei WestJet-Flügen ab Europa: welche Strecken in Frage kommen, die genauen Entschädigungsbeträge, ein schrittweises Beschwerdeverfahren, die zuständigen nationalen Durchsetzungsbehörden und Tipps zur Maximierung Ihrer Ansprüche. In Deutschland sind das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Aufsichtsbehörde und die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle Ihre wichtigsten Anlaufstellen. WestJet unterliegt außerdem den kanadischen Air Passenger Protection Regulations (APPR), doch für EU-Abflüge bietet die EU261 deutlich günstigere Bedingungen und kommt parallel oder anstelle der APPR zur Anwendung.
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