Condor Flugverspätung & Annullierung — Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004
Condor zählt zu den bekanntesten Ferienfluggesellschaften Deutschlands und bringt jedes Jahr Millionen von Sonnenhungrigen von Frankfurt, München und Hamburg zu den Kanarischen Inseln, in die Karibik, nach Südostasien und Ostafrika. Ganz gleich, ob Sie einen Kurztrip nach Teneriffa geplant hatten oder auf dem Weg in die Flitterwochen nach Mauritius waren — eine gestörte Condor-Verbindung kann Ihren gesamten Urlaub durcheinanderwirbeln und weit mehr kosten als nur einige frustrierende Stunden am Gate.
Was die meisten Condor-Passagiere nicht wissen: Das deutsche Luftverkehrsrecht und die EU-Verordnung 261/2004 verleihen Ihnen durchsetzbare Rechte, wann immer Ihr Flug mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr am Zielort ankommt, ohne ausreichende Vorankündigung annulliert wird oder Ihnen unfreiwillig die Beförderung verweigert wird. Diese Rechte gelten unabhängig davon, ob Sie eine Pauschalreise oder ein eigenständiges Ticket gebucht haben, und sie umfassen neben einer finanziellen Entschädigung auch die Betreuungsleistungen — kostenlose Mahlzeiten, Hotelunterbringung und Transfers — während der Störung.
Dieser umfassende Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch alles, was Sie wissen müssen: welche Flüge abgedeckt sind, wie viel Ihnen zusteht, was Condor während der Wartezeit bereitstellen muss und welche konkreten Schritte Sie unternehmen sollten, wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnt.
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