Turkish Airlines (IATA: TK, ICAO: THY) ist die nationale Fluggesellschaft der Türkei und eine der größten Airlines der Welt gemessen an der Anzahl angeflogener Ziele. Mit ihrem Hauptdrehkreuz am Flughafen Istanbul (IST) — einem der verkehrsreichsten Flughäfen der Welt — verbindet Turkish Airlines über 300 Destinationen in Europa, Asien, Afrika und Amerika innerhalb ihres weitreichenden Star-Alliance-Netzwerks.
Für Passagiere, die auf Turkish-Airlines-Strecken reisen, die einen Flughafen der Europäischen Union berühren, bietet die EU-Verordnung 261/2004 einen der stärksten Fluggastrechtsschutze in der Luftfahrt. Allerdings gibt es eine entscheidende Regel, die viele Passagiere missverstehen: EU261 knüpft an den Abflugort an, nicht an die Nationalität der Fluggesellschaft.
Turkish Airlines ist eine türkische Fluggesellschaft, keine EU-Fluggesellschaft. Dieser Unterschied hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Entschädigungsrechte. Wenn Ihr Turkish-Airlines-Flug von einem EU- oder EWR-Flughafen abfliegt — beispielsweise Frankfurt (FRA), Amsterdam Schiphol (AMS), Paris Charles de Gaulle (CDG) oder Madrid Barajas (MAD) —, dann gilt EU261 in vollem Umfang. Wenn Ihr Turkish-Airlines-Flug hingegen von Istanbul (IST) abfliegt, selbst wenn das Ziel ein EU-Flughafen ist, greift EU261 für diesen Flugabschnitt nicht. Das Verständnis dieser Unterscheidung ist die Grundlage jedes erfolgreichen Entschädigungsanspruchs gegen Turkish Airlines.
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