Transavia (IATA: HV, ICAO: TRA) ist eine niederländische und französische Billigfluggesellschaft im Freizeitbereich, die unter dem Dach der Air France-KLM-Gruppe operiert. Mit Drehkreuzen am Flughafen Amsterdam Schiphol (AMS), Rotterdam Den Haag Airport (RTM) und Paris Orly (ORY) verbindet Transavia Nordeuropa mit beliebten Urlaubszielen rund um das Mittelmeer, die Kanarischen Inseln, Nordafrika und den Nahen Osten.
Was Transavia von Nicht-EU-Wettbewerbern im selben Freizeitmarkt unterscheidet, ist eine eindeutige Rechtslage: Transavia ist eine in der EU registrierte Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass die EU-Verordnung 261/2004 – Europas wegweisendes Fluggastrechtegesetz – auf jeden einzelnen Transavia-Flug Anwendung findet, unabhängig davon, ob der Flug von Amsterdam, Paris, Marrakesch, Antalya oder Hurghada startet. Wurde Ihr Transavia-Flug gestört, haben Sie EU261-Rechte. Ohne Ausnahme.
Dies ist eine entscheidende Unterscheidung für die urlaubsorientierte Passagierbasis von Transavia. Viele Reisende gehen davon aus, dass die EU261-Verordnung nur Flüge abdeckt, die von europäischen Flughäfen abgehen. Bei EU-Fluggesellschaften wie Transavia ist diese Annahme falsch – und das bedeutet, dass Tausende von Passagieren jedes Jahr berechtigte Entschädigungsansprüche nach gestörten Rückflügen von ihren Urlaubszielen nicht geltend machen.
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