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Airlines·16. März 2026

Transavia Flugentschädigung: Vollständiger EU261-Leitfaden

Avioza Team12 Min.
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Transavia Flugentschädigung: Vollständiger EU261-Leitfaden

Wichtige Erkenntnisse

  • Transavia ist eine EU-Fluggesellschaft (NL/FR), daher gilt die EU261-Verordnung für ALLE Flüge – auch ab Nicht-EU-Zielen wie Marokko, Ägypten und der Türkei.
  • Die Entschädigung reicht von 250 € bis 600 € pro Passagier, abhängig von der Entfernung der gestörten Strecke.
  • Verspätungen von 3+ Stunden bei Ankunft, Annullierungen mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung und Nichtbeförderung lösen EU261-Rechte aus.
  • Für niederländisch registrierte Transavia-Flüge ist die ILT zuständig; für französisch registrierte die DGAC. Bei Abflügen aus Deutschland helfen das LBA und die söp.
  • Transavia gehört zur Air France-KLM-Gruppe – einem großen EU-Luftfahrtkonzern mit eindeutigen rechtlichen Verpflichtungen gemäß dem EU-Fluggastrechtegesetz.

Einleitung: Transavia und der vollständige EU261-Schutz

Transavia (IATA: HV, ICAO: TRA) ist eine niederländische und französische Billigfluggesellschaft im Freizeitbereich, die unter dem Dach der Air France-KLM-Gruppe operiert. Mit Drehkreuzen am Flughafen Amsterdam Schiphol (AMS), Rotterdam Den Haag Airport (RTM) und Paris Orly (ORY) verbindet Transavia Nordeuropa mit beliebten Urlaubszielen rund um das Mittelmeer, die Kanarischen Inseln, Nordafrika und den Nahen Osten.

Was Transavia von Nicht-EU-Wettbewerbern im selben Freizeitmarkt unterscheidet, ist eine eindeutige Rechtslage: Transavia ist eine in der EU registrierte Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass die EU-Verordnung 261/2004 – Europas wegweisendes Fluggastrechtegesetz – auf jeden einzelnen Transavia-Flug Anwendung findet, unabhängig davon, ob der Flug von Amsterdam, Paris, Marrakesch, Antalya oder Hurghada startet. Wurde Ihr Transavia-Flug gestört, haben Sie EU261-Rechte. Ohne Ausnahme.

Dies ist eine entscheidende Unterscheidung für die urlaubsorientierte Passagierbasis von Transavia. Viele Reisende gehen davon aus, dass die EU261-Verordnung nur Flüge abdeckt, die von europäischen Flughäfen abgehen. Bei EU-Fluggesellschaften wie Transavia ist diese Annahme falsch – und das bedeutet, dass Tausende von Passagieren jedes Jahr berechtigte Entschädigungsansprüche nach gestörten Rückflügen von ihren Urlaubszielen nicht geltend machen.

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EU261-Rechte bei Transavia-Flügen: Das vollständige Bild

Da Transavia eine EU-Fluggesellschaft ist, gewährt Artikel 3 der EU-Verordnung 261/2004 ihren Passagieren Schutz auf jedem von Transavia durchgeführten Flug weltweit:

Wann die EU261-Verordnung für Transavia gilt

  • Alle Flüge, die von EU/EWR-Flughäfen abgehen (AMS, RTM, ORY und Dutzende weitere)
  • Alle Flüge, die von Nicht-EU-Flughäfen abgehen und von Transavia durchgeführt werden – einschließlich Marokko, Ägypten, Türkei, Kap Verde und allen anderen Zielen außerhalb Europas

Dieser umfassende Schutz bedeutet, dass eine Verspätung auf einem Transavia-Flug von Marrakesch nach Amsterdam genauso entschädigungsberechtigt ist wie eine Verspätung auf einem Flug von Amsterdam nach Barcelona.

Grundlegende EU261-Rechte

1. Recht auf Entschädigung Ausgelöst durch:

  • Ankunftsverspätung von 3 oder mehr Stunden am Endziel
  • Annullierung, die weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug mitgeteilt wurde
  • Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung oder betrieblichen Entscheidungen

2. Recht auf Betreuungsleistungen Während jeder qualifizierenden Verspätung muss Transavia kostenlos bereitstellen:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen, die der Wartezeit angemessen sind
  • Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, E-Mail oder Fax)
  • Hotelunterbringung und Transport zwischen Hotel und Flughafen bei Übernachtungsverspätungen

3. Recht auf Erstattung oder anderweitige Beförderung Bei Annullierungen oder Verspätungen von 5 und mehr Stunden wählen Passagiere zwischen:

  • Vollständiger Erstattung nicht genutzter Ticketanteile (innerhalb von 7 Tagen)
  • Anderweitiger Beförderung mit dem nächsten verfügbaren vergleichbaren Dienst ohne Aufpreis

Außergewöhnliche Umstände Transavia ist von der finanziellen Entschädigung befreit (nicht jedoch von den Betreuungspflichten), wenn Störungen auf tatsächlich außergewöhnliche und unvermeidbare Ereignisse zurückzuführen sind: Fluglotsenstreiks, schwere Unwetterwarnungen, Flughafenschließungen, Sicherheitsbedrohungen oder politische Notlagen. Betriebliche Ineffizienzen – einschließlich verspätet eintreffender Flugzeuge, Ermüdung der Besatzung durch Planungsfehler und routinemäßiger technischer Mängel – gelten nicht als außergewöhnliche Umstände.

EU261-Entschädigungstabelle für Transavia-Routen

StreckeEntfernungEntschädigung
Amsterdam (AMS) → Barcelona (BCN)~1.240 km250 € pro Passagier
Amsterdam (AMS) → Palma (PMI)~1.750 km400 € pro Passagier
Amsterdam (AMS) → Lissabon (LIS)~1.860 km400 € pro Passagier
Paris Orly (ORY) → Antalya (AYT)~2.680 km400 € pro Passagier
Amsterdam (AMS) → Teneriffa (TFS)~3.440 km400 € pro Passagier
Amsterdam (AMS) → Hurghada (HRG)~3.850 km600 € pro Passagier

Reduzierte Entschädigung: Bei Strecken über 3.500 km kann die Entschädigung um 50 % gekürzt werden (z. B. 300 € statt 600 €), wenn Transavia Sie anderweitig befördert und Sie innerhalb von 4 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit ankommen.

So fordern Sie Ihre Entschädigung von Transavia ein

Schritt 1: Beweise sichern Bevor Sie den Flughafen verlassen, dokumentieren Sie alles:

  • Fotografieren Sie die Abflugtafel mit dem Verspätungsstatus Ihres Fluges
  • Erstellen Sie Screenshots oder speichern Sie alle SMS/E-Mails von Transavia zur Störung
  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und die Buchungsbestätigungs-E-Mail auf
  • Notieren Sie die genaue Uhrzeit, zu der die Flugzeugtüren an Ihrem Zielort geöffnet wurden (dies ist die rechtlich anerkannte Ankunftszeit)
  • Bewahren Sie alle Belege für Mahlzeiten, Getränke oder Unterkünfte auf, die Sie während der Verspätung selbst bezahlt haben

Schritt 2: Ihren Anspruch berechnen Bestätigen Sie die Großkreisentfernung Ihrer Strecke, überprüfen Sie, ob die Verspätung bei Ankunft 3 Stunden überschritten hat, und stellen Sie fest, ob Transavia während der Störung Betreuungsleistungen angeboten oder erbracht hat.

Schritt 3: Ihr Einreichungsverfahren wählen

  • Direkter Anspruch bei Transavia: Reichen Sie über das Online-Beschwerdeformular oder per E-Mail an die Kundenbetreuung von Transavia ein. Zitieren Sie die EU-Verordnung 261/2004, Ihre Flugnummer, das Datum, die Strecke, die tatsächliche Ankunftszeit und den konkreten Entschädigungsbetrag, den Sie erwarten. Transavia ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu antworten (in der Regel 4–8 Wochen).
  • ILT (Niederlande) oder DGAC (Frankreich): Wenn Transavia nicht innerhalb von 8 Wochen antwortet oder Ihren Anspruch ohne triftige Gründe ablehnt, wenden Sie sich an die zuständige nationale Durchsetzungsbehörde (NEB). Diese Stellen untersuchen den Fall und können Transavia zur Zahlung verpflichten.
  • LBA (Deutschland): Ist Ihr Transavia-Flug von einem deutschen Flughafen abgegangen, können Sie sich an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) wenden. Das LBA prüft Ihren Fall und kann bei berechtigten Ansprüchen vermitteln.
  • söp – Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr: Bei Transavia-Flügen mit Abflug aus Deutschland steht Ihnen die söp als kostenlose Schlichtungsstelle zur Verfügung. Die söp entscheidet häufig zugunsten der Passagiere bei eindeutigen EU261-Fällen.
  • No-Win-No-Fee-Dienstleister: Spezialisierte Unternehmen übernehmen den gesamten Prozess – von der Anspruchsanmeldung bis zur gerichtlichen Durchsetzung – gegen eine Gebühr von üblicherweise 25–35 % der erstrittenen Entschädigung.

Über Transavia

Transavia wurde 1965 als niederländische Charterfluggesellschaft gegründet und bediente ursprünglich niederländische Touristen auf dem Weg zu mediterranen Urlaubszielen. Im Laufe der Jahrzehnte vollzog die Airline den Wandel vom reinen Chartergeschäft zum planmäßigen Billigflugbetrieb – ein Übergang, der durch die Mehrheitsübernahme von KLM (heute Air France-KLM) beschleunigt wurde. Der französische Zweig Transavia France wurde 2007 gegründet, um von Paris Orly und anderen französischen Basen aus zu operieren.

Heute betreibt die Transavia-Gruppe etwa 100 Flugzeuge – eine Mischung aus Boeing 737-800 und der neueren Boeing 737 MAX 8 – und bedient rund 120 Ziele. Das Streckennetz ist stark auf Freizeitziele ausgerichtet: spanische Küsten, die Balearen und Kanarischen Inseln, portugiesische Städte, griechische Inseln, Marokko, Tunesien, Ägypten und die Türkei.

Als Teil der Air France-KLM-Gruppe profitiert Transavia von gemeinsamer Infrastruktur, Wartung und Personalressourcen, während sie als eigenständige Marke operiert. Die Passagierbasis ist überwiegend freizeitorientiert und bucht Pauschalreisen sowie Einzelflüge für Sommerurlaube und Städtereisen. Dieses Profil bedeutet, dass Störungen häufig Familien und Gruppen betreffen, die von Verspätungen überproportional beeinträchtigt werden – was die EU261-Entschädigung besonders wertvoll macht.

Recht auf Betreuungsleistungen: Was Ihnen Transavia bei Verspätungen schuldet

Das Recht auf Betreuungsleistungen gemäß Artikel 9 der EU261-Verordnung besteht unabhängig vom Recht auf Entschädigung. Selbst wenn Transavia erfolgreich außergewöhnliche Umstände nachweist und keine finanzielle Entschädigung zahlen muss, ist die Airline dennoch ab Erreichen der Verspätungsschwelle zur Betreuung verpflichtet:

Kurzstrecke (unter 1.500 km) — ab 2 Stunden Verspätung:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen, die der Wartezeit angemessen sind
  • Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxe

Mittelstrecke (1.500–3.500 km) — ab 3 Stunden Verspätung:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen
  • Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten

Langstrecke (über 3.500 km) — ab 4 Stunden Verspätung:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen
  • Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten

Übernachtungsverspätung (alle Entfernungen):

  • Hotelunterbringung (von Transavia gebucht und bezahlt)
  • Transport zwischen Hotel und Flughafen

Wenn Transavia keine Betreuungsleistungen erbringt – was auf stark frequentierten Sommerrouten häufig vorkommt, wenn das Bodenpersonal überlastet ist – kaufen Sie, was Sie benötigen, und bewahren Sie alle Belege auf. Transavia muss angemessene Auslagen erstatten, auch wenn die Airline für die Flugstörung selbst außergewöhnliche Umstände geltend macht.

Drei Entschädigungsszenarien aus der Praxis

Szenario 1: Amsterdam nach Palma — 3 Stunden Verspätung Ein Transavia-Flug HV 5755 von Amsterdam Schiphol (AMS) nach Palma de Mallorca (PMI) trifft 3 Stunden und 10 Minuten verspätet ein, weil ein Flugzeug vom vorherigen Streckenabschnitt verspätet ankam. Transavia beruft sich auf außergewöhnliche Umstände, doch ein verspätet eintreffendes Flugzeug ist ein routinemäßiges betriebliches Risiko und kein außergewöhnlicher Umstand. Die Strecke beträgt ~1.750 km und fällt in die 400-€-Kategorie. Die Ankunftsverspätung von 3,5 Stunden erreicht die Schwelle. Ergebnis: 400 € pro Passagier.

Szenario 2: Marrakesch nach Amsterdam — 5 Stunden Verspätung Ein Transavia-Flug HV 6204 von Marrakesch Menara (RAK) nach Amsterdam Schiphol (AMS) ist aufgrund eines Fluglotsenstreiks in Marokko 5 Stunden verspätet. Dies ist ein Transavia-Flug einer EU-Fluggesellschaft, daher gilt die EU261-Verordnung, obwohl der Flug in Marokko startet. Der Fluglotsenstreik ist jedoch ein tatsächlich außergewöhnlicher Umstand. Transavia ist von der finanziellen Entschädigung befreit, muss aber dennoch Betreuungsleistungen erbringen (Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten und bei Bedarf Hotelübernachtung). Ergebnis: Keine finanzielle Entschädigung, aber vollständiges Recht auf Betreuungsleistungen.

Szenario 3: Paris Orly nach Hurghada — Annullierung 12 Tage vorher Eine Transavia-France-Buchung von Paris Orly (ORY) nach Hurghada (HRG) wird 12 Tage vor dem Abflug annulliert. Eine Annullierung innerhalb von 14 Tagen löst EU261-Entschädigung aus. Die Strecke beträgt etwa 3.850 km und fällt in die 600-€-Kategorie. Zusätzlich muss Transavia eine vollständige Erstattung oder anderweitige Beförderung ohne Aufpreis anbieten. Ergebnis: 600 € pro Passagier + Erstattung oder Alternativflug.

Verjährungsfristen für Transavia-Ansprüche

Land der Registrierung / AbflugVerjährungsfristZuständige NEB
Niederlande (Transavia NL)5 Jahre ab FlugdatumILT
Frankreich (Transavia France)5 Jahre ab FlugdatumDGAC
Deutschland (EU-Abflug)3 Jahre ab FlugdatumLBA
Spanien (EU-Abflug)5 Jahre ab FlugdatumAESA
Vereinigtes Königreich (beibehaltenes EU-Recht)6 Jahre ab FlugdatumCAA

Für die meisten Transavia-Passagiere ist das 5-Jahres-Fenster großzügig – doch schieben Sie es nicht auf die lange Bank. Beweismittel werden mit der Zeit schwerer zu beschaffen.

Wenn Transavia Ihren Anspruch ablehnt

Das Kundenbetreuungsteam von Transavia kann eine Ablehnung mit außergewöhnlichen Umständen begründen, die Verspätungsdauer bestreiten oder behaupten, die Strecke qualifiziere sich nicht. Hier sind fünf Wege, um dagegen vorzugehen:

  1. Die Berufung auf außergewöhnliche Umstände anfechten: Fordern Sie konkrete schriftliche Nachweise an – Flugsicherungsprotokolle, Wetterberichte, Sicherheitsanweisungen. Allgemeine Antworten, die „technische Probleme" anführen, sind rechtlich keine ausreichende Dokumentation außergewöhnlicher Umstände.
  2. Beschwerde bei der ILT oder DGAC einreichen: Die NEB der jeweiligen Transavia-Gesellschaft ist befugt, zu ermitteln und durchzusetzen. Reichen Sie online bei der ILT (Niederlande) unter ilent.nl oder bei der DGAC (Frankreich) ein. Das Verfahren ist kostenlos und wird in der Regel innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen.
  3. Die söp (Deutschland) oder eine gleichwertige Schlichtungsstelle nutzen: Wenn Ihr gestörter Transavia-Flug von Deutschland abging, bietet die söp – Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr – eine kostenlose Schlichtung an und entscheidet bei eindeutigen EU261-Fällen häufig zugunsten der Passagiere.
  4. Gerichtliches Mahnverfahren oder Amtsgericht: In den Niederlanden (Kantonrechter), Frankreich (Tribunal de proximité) und Deutschland (Amtsgericht) sind Verfahren bei geringem Streitwert kostengünstig und bei EU261-Fällen äußerst wirkungsvoll. Transavia begleicht die Mehrzahl berechtigter Ansprüche vor einem Gerichtsurteil.
  5. Flugentschädigungs-Dienstleister beauftragen: Ein spezialisiertes Unternehmen übernimmt den gesamten Prozess – vom Forderungsschreiben über die NEB-Beschwerde bis zur gerichtlichen Durchsetzung – gegen einen Prozentsatz der erstrittenen Entschädigung, ohne Vorabkosten für Sie.

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Die besten Tipps für Transavia-Passagiere

  1. EU261 gilt für alle Transavia-Flüge weltweit: Anders als bei Nicht-EU-Fluggesellschaften genießen Sie EU261-Schutz auch auf Flügen ab Marokko, Ägypten, der Türkei oder anderen Nicht-EU-Ländern. Gehen Sie nicht davon aus, dass Ihr Rückflug vom Urlaub nicht abgedeckt ist.
  2. Fotografieren Sie die Abflugtafeln und Ihre Bordkarte am Gate: Diese beiden Dokumente sind die aussagekräftigsten Beweismittel für jeden Entschädigungsanspruch.
  3. Notieren Sie Ihre tatsächliche Ankunftszeit: Der EU261-Schutz wird anhand des Zeitpunkts aktiviert, an dem die Flugzeugtüren am Zielort geöffnet werden – nicht wenn das Flugzeug aufsetzt. Eine Verspätung von 2 Stunden und 50 Minuten bei der Landung mit 15 Minuten Rollzeit bedeutet, dass Sie knapp unter der 3-Stunden-Schwelle liegen – notieren Sie immer den Zeitpunkt der Türöffnung.
  4. Bestehen Sie auf Betreuungsleistungen bei langen Verspätungen: Das Bodenpersonal von Transavia ist verpflichtet, ab Erreichen der Verspätungsschwelle Essensgutscheine bereitzustellen. Fragen Sie ausdrücklich danach, wenn sie nicht angeboten werden.
  5. Akzeptieren Sie keine Gutscheine als endgültige Abfindung: Transavia bietet möglicherweise Reisegutschriften oder Rabattgutscheine anstelle von Bargeld an. Sie haben das Recht, auf eine Auszahlung in Euro zu bestehen.
  6. Bewahren Sie alle Belege für Eigenausgaben auf: Mahlzeiten, Snacks, Hotelübernachtungen und Taxifahrten, die während einer Transavia-Verspätung anfallen, sind in angemessener Höhe erstattungsfähig.
  7. Notieren Sie den konkreten Grund, den Transavia für die Störung angibt: Fragen Sie am Flughafen nach und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Der angegebene Grund bestimmt, ob eine Berufung auf außergewöhnliche Umstände berechtigt ist, und prägt Ihre gesamte Anspruchsstrategie.
  8. Fordern Sie als Gruppe: Wenn Sie mit Familie oder Freunden gereist sind, hat jeder Passagier einzeln Anspruch auf Entschädigung. Eine vierköpfige Familie auf einem annullierten Teneriffa-Flug kann zusammen 1.600 € fordern – eine erhebliche Summe, die es wert ist, geltend gemacht zu werden.

Fazit: Vollständiger EU261-Schutz auf jedem Transavia-Flug

Die EU-Registrierung von Transavia ist ein entscheidender Vorteil für ihre Passagiere. Anders als Nicht-EU-Fluggesellschaften, die dieselben Freizeitrouten bedienen, genießen Transavia-Passagiere den vollständigen Schutz der EU-Verordnung 261/2004 auf jedem einzelnen Flug – Hinflug, Rückflug und alles dazwischen. Ob Sie auf dem Rückweg vom Sonnenurlauf auf den Kanaren verspätet waren, vor dem Abflug in Schiphol annulliert wurden oder auf einem Flug ab Orly nicht befördert wurden – die EU261-Verordnung beziffert diese Störung klar: bis zu 600 € pro Passagier.

Wenn Sie verstehen, dass der EU-Status von Transavia den EU261-Schutz weltweit ausdehnt, Ihre Entschädigungskategorie kennen und umgehend mit der richtigen Dokumentation handeln, haben Sie alles, was Sie brauchen, um Ihren berechtigten Anspruch durchzusetzen. Sollte Transavia Widerstand leisten, stehen die ILT, die DGAC, das LBA, die söp und die europäischen Gerichte bereit, Ihre Rechte durchzusetzen. In den meisten Fällen haben Sie fünf Jahre Zeit – aber es gibt keinen Grund zu warten.

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Häufig gestellte Fragen

Gilt die EU261-Verordnung für alle Transavia-Flüge, auch ab Marokko oder Ägypten?
Ja. Da Transavia in den Niederlanden und Frankreich registriert ist – beides EU-Mitgliedstaaten –, gilt die EU-Verordnung 261/2004 für jeden Transavia-Flug weltweit, unabhängig vom Abflugort. Ein Transavia-Flug von Marrakesch (RAK) nach Amsterdam oder von Hurghada (HRG) nach Paris unterliegt somit vollständig der EU261-Verordnung. Dies ist der entscheidende Unterschied zu Nicht-EU-Fluggesellschaften wie Turkish Airlines oder Pegasus, die nur bei Flügen mit EU-Abflug abgedeckt sind.
Mein Transavia-Flug von Amsterdam nach Barcelona hatte 4 Stunden Verspätung. Wie viel Entschädigung steht mir zu?
Amsterdam (AMS) nach Barcelona (BCN) beträgt etwa 1.240 km und fällt damit in die Entschädigungskategorie von 250 € bei Verspätungen von 3 oder mehr Stunden. Bei einer 4-stündigen Verspätung stehen Ihnen 250 € pro Passagier zu. Transavia hätte Ihnen zudem während der Verspätung Mahlzeiten, Erfrischungen und kostenlose Kommunikationsmittel bereitstellen müssen. Wenn dies nicht geschehen ist, können Sie diese angemessenen Kosten zusätzlich zu Ihrer pauschalen Entschädigung geltend machen. Reichen Sie Ihren Anspruch direkt beim Kundendienst von Transavia ein und berufen Sie sich auf die EU-Verordnung 261/2004.
Transavia hat meinen Flug nach Teneriffa 10 Tage vor Abflug annulliert. Was kann ich einfordern?
Bei einer Benachrichtigung 10 Tage vor Abflug steht Ihnen die volle EU261-Entschädigung zu, da die Annullierung innerhalb der 14-Tage-Schwelle erfolgte. Amsterdam oder Paris nach Teneriffa Süd (TFS) beträgt etwa 3.440 km und fällt in die 400-€-Kategorie. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf wahlweise eine vollständige Ticketerstattung oder eine anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Wenn Transavia Ihnen einen Ersatzflug anbietet, der mehr als 2 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit eintrifft, wird der Entschädigungsbetrag nicht gekürzt. Die Entschädigung gilt pro Passagier, sodass ein Paar zusammen 800 € erhält.
Was gilt als außergewöhnlicher Umstand bei Transavia-Flügen?
Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen und auch bei zumutbaren Gegenmaßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Bei Transavia zählen dazu: Fluglotsenstreiks (nicht die eigenen Mitarbeiter von Transavia), schwere Unwetter, die den Flugverkehr lahmlegen (z. B. Sturm Ciarán), Sicherheitsvorfälle am Flughafen und Vogelschläge mit Triebwerksschäden. Nicht als außergewöhnliche Umstände gelten: verspätet eintreffende Flugzeuge vom vorherigen Streckenabschnitt, technische Mängel bei der Routinewartung, Überschreitungen der Ruhezeiten der Besatzung durch Planungsfehler sowie Personalengpässe. Wenn Transavia außergewöhnliche Umstände geltend macht, verlangen Sie schriftliche Nachweise für das konkrete Ereignis.
Welche nationale Durchsetzungsbehörde ist für Transavia in den Niederlanden und Frankreich zuständig?
Für Flüge der Transavia Niederlande (ab AMS und RTM) ist die nationale Durchsetzungsbehörde die ILT – Inspectie Leefomgeving en Transport. Sie können bei der ILT Beschwerde einlegen, wenn Transavia Ihren EU261-Anspruch ablehnt oder nicht innerhalb von 8 Wochen reagiert. Für Flüge der Transavia France (ab ORY und anderen französischen Flughäfen) ist die DGAC – Direction Générale de l'Aviation Civile – zuständig. Beide Behörden sind befugt, zu ermitteln, zu schlichten und verbindliche Durchsetzungsentscheidungen gegen Transavia zu treffen. Bei Abflügen aus Deutschland können Sie sich zudem an das LBA (Luftfahrt-Bundesamt) oder die söp wenden.
Kann ich EU261-Entschädigung für einen Transavia-Flug fordern, der auf dem Heimweg von einem Nicht-EU-Land verspätet war?
Ja, und genau hier ist der EU-Carrier-Status von Transavia besonders wertvoll. Da Transavia in der EU registriert ist, gilt die EU261-Verordnung für alle ihre Flüge – einschließlich Rückflüge von Nicht-EU-Zielen. Wenn Ihr Transavia-Rückflug von Marrakesch, Antalya, Hurghada oder einem anderen Nicht-EU-Ziel mehr als 3 Stunden verspätet war, haben Sie EU261-Rechte. Reichen Sie Ihren Anspruch bei Transavia unter Berufung auf die EU-Verordnung 261/2004 ein. Bei Ablehnung eskalieren Sie an die ILT (Niederlande) oder DGAC (Frankreich), je nachdem, welche Transavia-Gesellschaft Ihren Flug durchgeführt hat.

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