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Airlines·16. März 2026

Iberia Flugentschädigung: Vollständiger EU261-Leitfaden für bis zu 600 € Entschädigung

Avioza Team13 Min.
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Iberia Flugentschädigung: Vollständiger EU261-Leitfaden für bis zu 600 € Entschädigung

Wichtige Erkenntnisse

  • Iberia-Fluggäste können bis zu 600 € Entschädigung für Verspätungen über 3 Stunden oder Annullierungen innerhalb von 14 Tagen nach EU261/2004 fordern
  • Als spanische Nationalfluggesellschaft und EU-registrierte Airline sind alle Iberia-Flüge ab EU-Flughäfen vollständig von EU261 abgedeckt
  • Iberia gehört zur IAG-Gruppe und oneworld-Allianz und operiert von ihrem Drehkreuz Madrid-Barajas (MAD)
  • Die AESA ist Spaniens nationale Durchsetzungsstelle für EU261 — in Deutschland können Fluggäste zusätzlich die söp oder das LBA einschalten
  • In Deutschland gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist (§195 BGB); bei Abflug aus Spanien 5 Jahre
  • Iberias umfangreiches Lateinamerika-Streckennetz bedeutet, dass viele Langstreckenforderungen die Höchstentschädigung von 600 € qualifizieren
  • Technische Defekte sind keine außergewöhnlichen Umstände — Iberia muss für mechanische Ausfälle und betriebliche Probleme in ihrem Kontrollbereich Entschädigung zahlen

Einführung in die Iberia Flugentschädigung

Iberia ist die spanische Nationalfluggesellschaft und eine der ältesten und renommiertesten Airlines Europas, gegründet im Jahr 1927. Von ihrem Drehkreuz am Flughafen Madrid-Barajas (MAD) — einem der größten Flughäfen Europas — verbindet Iberia Spanien und Europa mit mehr als 130 Zielen auf fünf Kontinenten. Mit einer besonders starken Präsenz auf Strecken nach Lateinamerika dient Iberia als wichtigste Luftbrücke zwischen Europa und den spanischsprachigen Ländern Süd- und Mittelamerikas.

Als Mitglied der International Airlines Group (IAG) und der oneworld-Allianz teilt Iberia eine Unternehmensstruktur mit British Airways, Aer Lingus, Vueling und Iberia Express. Für Fluggäste ist die wichtigste rechtliche Tatsache, dass Iberia eine in der EU registrierte Fluggesellschaft ist, die von einem EU-Drehkreuz aus operiert — das bedeutet, dass die EU-Verordnung 261/2004 umfassend auf das gesamte Iberia-Streckennetz Anwendung findet. Bei Flugstörungen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, durchgesetzt durch die spanische Luftfahrtbehörde AESA als nationale Durchsetzungsstelle. In Deutschland können Sie sich zusätzlich an die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) oder das LBA (Luftfahrt-Bundesamt) wenden.

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EU-Verordnung 261/2004: Wie sie für Iberia gilt

Die EU-Verordnung 261/2004 ist das Fundament der Fluggastrechte für Iberia-Reisende. Als spanische EU-Fluggesellschaft ist die Abdeckung von Iberia durch EU261 umfassend:

Abgedeckte Flüge:

  • Alle Iberia-Flüge, die von einem EU/EWR-Flughafen abfliegen — einschließlich Madrid (MAD), Barcelona (BCN) und jedem anderen spanischen oder EU-Flughafen, von dem Iberia operiert
  • Alle Iberia-Flüge, die aus Nicht-EU-Ländern in die EU ankommen (z. B. aus den USA, Lateinamerika oder Asien), da Iberia eine EU-Fluggesellschaft ist

Anspruchsbegründende Störungsereignisse:

  • Ihr Iberia-Flug erreicht das Endziel mehr als 3 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit
  • Iberia annulliert Ihren Flug und benachrichtigt Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug
  • Ihnen wird unfreiwillig die Beförderung auf Ihrem Iberia-Flug verweigert (Nichtbeförderung)

Wichtige Ausnahmen: Iberia ist von der Zahlung einer Geldentschädigung befreit, wenn die Störung durch tatsächliche außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die nicht hätten vermieden werden können. Jedoch muss Iberia auch bei außergewöhnlichen Umständen weiterhin Betreuungsleistungen erbringen (Mahlzeiten, Hotel, Transport). Technische Defekte sowie Besatzungs- oder Betriebsprobleme im Kontrollbereich von Iberia gelten nicht als außergewöhnliche Umstände.

Iberia Entschädigungsbeträge

Die Entschädigung richtet sich nach der Großkreisentfernung zwischen Abflug- und Endzielort:

FlugentfernungEntschädigungBeispiel-Iberia-Strecken
Bis 1.500 km250 €MAD→BCN (510 km), MAD→CDG (1.050 km), MAD→LIS (500 km)
1.500–3.500 km (innerhalb der EU)400 €MAD→LHR (1.250 km), MAD→FCO (1.750 km), MAD→ATH (2.600 km)
1.500–3.500 km (außerhalb der EU)400 €MAD→CMN (1.800 km), MAD→TLV (3.450 km), MAD→IST (2.850 km)
Über 3.500 km600 €MAD→JFK (5.770 km), MAD→MIA (7.250 km), MAD→GRU (9.400 km)

Reduzierte Entschädigungstabelle (50 % Kürzung bei Umbuchung):

EntfernungUrsprünglicher BetragReduzierter BetragAnkunftsfenster bei Umbuchung
Bis 1.500 km250 €125 €Innerhalb von 2 Stunden nach geplanter Ankunft
1.500–3.500 km400 €200 €Innerhalb von 3 Stunden nach geplanter Ankunft
Über 3.500 km600 €300 €Innerhalb von 4 Stunden nach geplanter Ankunft

So fordern Sie Ihre Iberia-Entschädigung ein

Schritt 1: Sammeln Sie Ihre Beweise

Erstellen Sie eine vollständige Beweisakte, bevor Sie Iberia kontaktieren:

  • Ihre Buchungsbestätigung und PNR (Buchungsnummer)
  • Bordkarten für alle betroffenen Flüge
  • Screenshots der Iberia-App oder E-Mail-Benachrichtigungen zur Verspätung oder Annullierung
  • Fotografien der Abflugtafeln am Flughafen Madrid-Barajas oder dem betreffenden Flughafen
  • Jegliche schriftliche Mitteilung von Iberia zur Ursache der Störung
  • Belege für Mahlzeiten, Transport oder Unterkunft, die Sie während der Verspätung selbst bezahlt haben
  • Flugverfolgungsdaten von FlightAware oder FlightRadar24 zur Bestätigung der tatsächlichen Ankunftszeit

Schritt 2: Reichen Sie Ihre Forderung ein

Option A — Iberia Online-Beschwerdeportal Besuchen Sie iberia.com und navigieren Sie zu Kundenservice → Beschwerde für Flugstörung. Reichen Sie Ihre Forderung mit Ihrer Buchungsnummer, der betroffenen Flugnummer und den Details zur Störung ein. Iberia bestätigt den Eingang von EU261-Forderungen in der Regel innerhalb von 10–21 Tagen.

Option B — Schriftliches Einschreiben an Iberia Kundenservice Für einen formellen, dokumentierten Ansatz senden Sie ein Einschreiben an:

Iberia Customer Relations Calle Martínez Villergas 49 28027 Madrid Spanien

Geben Sie klar an: die Flugnummer und das Datum, die Strecke und Entfernung, die anspruchsbegründende Störung (Verspätung über 3 Stunden, Annullierung innerhalb von 14 Tagen oder Nichtbeförderung), die Rechtsgrundlage (EU-Verordnung 261/2004), den konkreten Entschädigungsbetrag, den Sie fordern (250 €/400 €/600 €), sowie eine Frist von 14 Tagen für die Antwort von Iberia, bevor Sie an die AESA oder die söp eskalieren.

Option C — Avioza Entschädigungsservice Avioza bearbeitet Iberia-Forderungen auf Basis von „kein Erfolg, keine Kosten". Mit umfangreicher Erfahrung im spanischen und europäischen Luftfahrtrecht sowie den Verfahren bei AESA und der söp übernimmt Avioza die gesamte Korrespondenz, Eskalation und bei Bedarf Gerichtsverfahren. Für 600-€-Langstreckenforderungen auf Iberia-Flügen nach Lateinamerika — die wertvollsten EU261-Fälle von Iberia — liefert Aviozas spezialisierter Ansatz effiziente Ergebnisse.

Schritt 3: Eskalieren Sie bei Ablehnung durch Iberia

Wenn Iberia Ihre Forderung ablehnt oder innerhalb von 8 Wochen nicht antwortet:

  • AESA (Agencia Estatal de Seguridad Aérea): Reichen Sie eine Beschwerde ein unter seguridadaerea.gob.es — Spaniens nationale Durchsetzungsstelle mit starken regulatorischen Befugnissen
  • söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr): Für Fluggäste mit Wohnsitz in Deutschland eine kostenlose außergerichtliche Schlichtung unter soep-online.de
  • LBA (Luftfahrt-Bundesamt): Deutschlands nationale Durchsetzungsstelle für EU261, die Beschwerden über lba.de entgegennimmt
  • Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen: Für grenzüberschreitende EU-Forderungen bis 5.000 €
  • Spanische Gerichte (Juzgados de Primera Instancia): Für Forderungen oberhalb der Bagatellgrenzen
  • Avioza: Professionelles „kein Erfolg, keine Kosten"-Management des gesamten Eskalationsprozesses

Über Iberia

Iberia wurde am 28. Juni 1927 gegründet und ist damit eine der ältesten noch kontinuierlich operierenden Fluggesellschaften der Welt. Ursprünglich eine staatliche Fluggesellschaft, wurde Iberia 2001 privatisiert und fusionierte 2011 mit British Airways zur International Airlines Group (IAG). Heute operiert Iberia als vollständig privatisierte kommerzielle Fluggesellschaft innerhalb eines der weltweit größten Airline-Konzerne, zu dem auch Aer Lingus, Vueling und Iberia Express gehören.

Die Flotte von Iberia umfasst rund 90 Flugzeuge für Lang- und Kurzstreckenoperationen:

  • Airbus A350-900: Iberias Flaggschiff-Langstreckenflugzeug, eingesetzt auf stark nachgefragten transatlantischen Strecken wie MAD→JFK, MAD→MIA und MAD→BOG; bekannt für seine Treibstoffeffizienz und den Passagierkomfort
  • Airbus A330-200/300: Langstreckenflotte für lateinamerikanische Ziele wie Buenos Aires (EZE), São Paulo (GRU), Lima (LIM) und Havanna (HAV)
  • Airbus A321/A320: Mittel- und Kurzstrecken-Europastreckennetz ab Madrid zu Zielen wie London, Paris, Rom, Frankfurt und Lissabon
  • Airbus A319: Dünnere Europastrecken und innerspanische Operationen

Iberia betreibt über 130 Strecken und befördert jährlich etwa 14 Millionen Fluggäste. Kabinenklassen auf der Langstrecke umfassen Economy, Premium Economy und Business Class (Iberia Business mit vollständig flachen Sitzen im A350). Auf der Kurzstrecke bietet die Airline Economy und Business (Iberia Plus). Das Vielfliegerprogramm Iberia Plus vergibt Avios-Punkte, die innerhalb der gesamten IAG-Gruppe geteilt werden.

Iberias geografische Stärke ist ihr lateinamerikanisches Streckennetz — die Airline hält einen der größten Marktanteile aller europäischen Fluggesellschaften auf Strecken zwischen Europa und Lateinamerika und bedient über 20 Ziele in Süd- und Mittelamerika. Dies macht Madrid-Barajas zu einem Schlüsseldrehkreuz für interkontinentale Reisen, wobei die EU261-Stufe von 600 € auf die überwältigende Mehrheit der Iberia-Langstreckenflüge anwendbar ist.

Betreuungsrecht bei Iberia-Flugstörungen

Auch wenn Iberia außergewöhnliche Umstände geltend macht, um eine Entschädigungszahlung zu vermeiden, muss die Airline dennoch Betreuungsleistungen erbringen. Diese Rechte nach EU261 sind unabdingbar:

  • Flüge bis 1.500 km mit 2+ Stunden Verspätung: Kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit; 2 kostenlose Telefonate oder E-Mails
  • Flüge 1.500–3.500 km mit 3+ Stunden Verspätung: Dieselben Verpflegungs- und Kommunikationsleistungen
  • Flüge über 3.500 km mit 4+ Stunden Verspätung: Dieselben Verpflegungs- und Kommunikationsleistungen
  • Übernachtungsverspätungen am Flughafen: Hotelunterbringung und Transport zum und vom Hotel (Iberia muss dies organisieren und bezahlen)

Bewahren Sie alle Belege für Mahlzeiten, Unterkünfte und Bodentransport auf, falls Iberia diese Leistungen nicht direkt erbringt. Sie können die Erstattung angemessener Auslagen neben oder getrennt von Ihrer Entschädigungsforderung geltend machen. Iberia ist verpflichtet, angemessene Kosten zu übernehmen — ein 200-€-Flughafenhotelzimmer für eine Übernachtungsverspätung auf einem Transatlantikflug ist angemessen; ein Upgrade auf ein Luxus-Fünf-Sterne-Hotel hingegen nicht.

Drei Iberia-Entschädigungsszenarien

Szenario 1: Madrid nach New York JFK — 4-stündige Langstreckenverspätung

Ein Geschäftsreisender fliegt mit Iberia IB 6250 von Madrid-Barajas (MAD) nach New York JFK. Der Flug startet 90 Minuten verspätet aufgrund eines gemeldeten Triebwerksdefekts und kommt an JFK 4 Stunden und 5 Minuten nach der geplanten Ankunftszeit an. EU261 gilt (MAD ist ein EU-Flughafen, Iberia ist eine EU-Fluggesellschaft). Entfernung: rund 5.770 km (Stufe über 3.500 km). Der Reisende hat Anspruch auf 600 € Entschädigung. Der Triebwerksdefekt gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand. Die AESA ist die zuständige nationale Durchsetzungsstelle; für Passagiere mit Wohnsitz in Deutschland ist auch die söp zuständig.

Szenario 2: Madrid nach London Heathrow — Annullierung mit 10 Tagen Vorankündigung

Ein Fluggast erhält 10 Tage vor dem Abflug eine E-Mail von Iberia, die den Flug IB 3166 Madrid–London Heathrow annulliert. EU261 gilt (Abflug MAD). Entfernung: rund 1.250 km (Stufe unter 1.500 km). Da Iberia nur 10 Tage vorher informierte (weniger als 14 Tage), hat der Fluggast Anspruch auf 250 € Entschädigung plus vollständige Erstattung oder kostenlose Umbuchung auf einen Alternativflug. Wenn Iberias Alternative London innerhalb von 2 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunft erreicht, wird die Entschädigung auf 125 € reduziert.

Szenario 3: Madrid nach Miami — Nichtbeförderung wegen Überbuchung

Eine Fluggastin erscheint mit gültiger Iberia-Bordkarte für Flug IB 6840 Madrid–Miami am Flughafen Madrid-Barajas. Am Gate informiert Iberia sie, dass der Flug überbucht ist und sie nicht befördert werden kann. Iberia bietet einen Ersatzflug an, der 7 Stunden später abfliegt und in Miami 6 Stunden und 30 Minuten nach der ursprünglich geplanten Ankunft eintrifft. EU261 gilt (Abflug MAD). Entfernung: rund 7.250 km (Stufe über 3.500 km). Die Fluggastin hat Anspruch auf 600 € Entschädigung — den Höchstbetrag — weil ihr unfreiwillig die Beförderung verweigert wurde und der Alternativflug nicht innerhalb von 4 Stunden nach der ursprünglichen Ankunft eintrifft. Iberia muss darüber hinaus Mahlzeiten, bei Bedarf ein Hotel und Transport während der Wartezeit bereitstellen.

Fristen für Iberia-Entschädigungsansprüche

AbfluglandVerjährungsfristRechtsgrundlage
Spanien5 JahreLey de Enjuiciamiento Civil
Deutschland3 Jahre§195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Frankreich5 JahreCode Civil Art. 2224
Italien2 JahreCodice della Navigazione
Portugal3 JahreCódigo Civil Português
Niederlande2 JahreBurgerlijk Wetboek
Vereinigtes Königreich6 Jahre (England/Wales)Limitation Act 1980

Spaniens 5-jährige Verjährungsfrist gehört zu den großzügigsten in Europa und gibt Iberia-Fluggästen ausreichend Zeit, historische Ansprüche geltend zu machen. Für Passagiere mit Wohnsitz in Deutschland gilt die 3-jährige Verjährungsfrist nach §195 BGB, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Störung aufgetreten ist. Wenn Ihr gestörter Flug von einem anderen EU-Land aus gestartet ist, bestimmt das dortige Recht Ihre Frist.

Wenn Iberia Ihren Anspruch ablehnt

Iberias EU261-Compliance-Bilanz ist gemischt — die Airline bestreitet häufig Ansprüche, insbesondere bei Langstreckenstörungen und Annullierungen unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände. Typische Ablehnungsstrategien umfassen:

  1. Berufung auf außergewöhnliche Umstände: Iberia verweist auf Wetterbedingungen in Madrid, ENAIRE-Flugsicherungsbeschränkungen oder Infrastrukturprobleme am Flughafen. Fordern Sie die konkreten Vorfallsdokumentationen an, die belegen, dass das Ereignis direkt die Störung Ihres Fluges verursacht hat.
  2. Grenzwertige Verspätungsdauer: Iberia behauptet, die Verspätung habe weniger als 3 Stunden betragen. Gleichen Sie die Angaben mit FlightAware- oder FlightRadar24-Daten ab, um die tatsächliche Türöffnungszeit am Zielort zu verifizieren.
  3. Umbuchungsgegenrechnung: Iberia bietet eine Umbuchung an und argumentiert, die 50-%-Kürzung greife. Überprüfen Sie, ob der Alternativflug tatsächlich innerhalb des qualifizierenden Zeitfensters angekommen ist (2/3/4 Stunden je nach Entfernung).

Eskalationsmöglichkeiten:

  • AESA: Spaniens Agencia Estatal de Seguridad Aérea. Reichen Sie Ihre Beschwerde online ein unter seguridadaerea.gob.es. Die AESA kann Sanktionen gegen nicht-konforme Fluggesellschaften verhängen.
  • söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr): Kostenlose außergerichtliche Schlichtung für Fluggäste in Deutschland. Beschwerde einreichen unter soep-online.de — die söp ist von den meisten großen Airlines als Schlichtungsstelle anerkannt.
  • LBA (Luftfahrt-Bundesamt): Deutschlands nationale Durchsetzungsstelle. Beschwerden über Fluggastrechte können online unter lba.de eingereicht werden.
  • ECC (Europäische Verbraucherzentren): Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren kann bei grenzüberschreitenden EU-Forderungen unterstützen.
  • Spanische Gerichte: Juzgados de Primera Instancia für Forderungen über 2.000 €; Juzgados de Paz für geringere Beträge
  • Deutsche Gerichte: Amtsgericht für Forderungen bis 5.000 €; Landgericht für höhere Beträge
  • Avioza: Vollständiges „kein Erfolg, keine Kosten"-Management einschließlich AESA-Beschwerden, söp-Schlichtungsverfahren und Gerichtsklagen bei Bedarf

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8 Tipps zur Maximierung Ihres Iberia-Entschädigungsanspruchs

  1. Verfolgen Sie Ihre tatsächliche Ankunftszeit unabhängig: Nutzen Sie FlightAware oder FlightRadar24, um den genauen Zeitpunkt festzuhalten, zu dem Ihr Iberia-Flugzeug gelandet ist und die Türen am Zielort geöffnet wurden. Dies ist Ihr stärkstes Beweismittel, wenn Iberia die Verspätungsdauer bestreitet.

  2. Fordern Sie für jeden Passagier der Buchung: EU261 gilt für jeden Fluggast individuell. Eine Gruppe von vier Personen auf einem verspäteten MAD–MIA-Iberia-Flug hat Anspruch auf 4 × 600 € = 2.400 € Gesamtentschädigung.

  3. Akzeptieren Sie niemals Gutscheine unter Druck: Der Iberia-Kundenservice am Flughafen bietet möglicherweise Reisegutscheine oder Avios-Punkte an. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Barentschädigung. Akzeptieren Sie Gutscheine nur, wenn Sie diese tatsächlich bevorzugen und verstehen, dass Sie damit auf Ihren EU261-Baranspruch verzichten.

  4. Dokumentieren Sie Versäumnisse bei Betreuungsleistungen durch Iberia: Wenn Iberia keine Mahlzeiten, Hotelunterbringung oder Transport während Ihrer Verspätung bereitstellt, bewahren Sie alle Belege auf und fordern Sie Erstattung. Dies ist ein von der Entschädigung getrenntes Recht, das auch dann gilt, wenn außergewöhnliche Umstände die Barzahlung ausschließen.

  5. Zitieren Sie konkrete EuGH-Urteile: Wenn Sie an Iberia schreiben, verweisen Sie auf Sturgeon gegen Condor Flugdienst GmbH (2009) für Verspätungsansprüche und Nelson gegen Lufthansa (2012). Diese Urteile des Europäischen Gerichtshofs haben festgestellt, dass 3-stündige Verspätungen denselben Entschädigungsanspruch wie Annullierungen auslösen.

  6. Reichen Sie bei der AESA oder der söp ein, wenn Iberia nach 8 Wochen nicht reagiert: Die AESA ist eine aktive und wirksame nationale Durchsetzungsstelle. Für Passagiere in Deutschland bietet die söp eine kostenlose Schlichtung an. Fluggesellschaften, die in Spanien operieren, nehmen AESA-Beschwerden ernst, da die Behörde über Sanktionsbefugnisse verfügt. Eine gut dokumentierte Beschwerde löst häufig Fälle, die Iberia zunächst abgelehnt hat.

  7. Prüfen Sie, ob Ihre Reiseversicherung Ihren EU261-Anspruch ergänzt: Einige Reiseversicherungen bieten zusätzliche Entschädigung für Verspätungen über den gesetzlichen EU261-Betrag hinaus. Prüfen Sie Ihre Police — Sie können möglicherweise gleichzeitig von Iberia (EU261) und Ihrem Versicherer Leistungen beanspruchen.

  8. Nutzen Sie die 3-jährige Frist in Deutschland für historische Ansprüche: Wenn Sie in den letzten 3 Jahren eine Iberia-Flugstörung erlebt und nie eine Forderung eingereicht haben, ist es noch nicht zu spät. Sammeln Sie Ihre Buchungsbestätigung und alle Nachweise der Störung und reichen Sie Ihre Forderung ein — Iberia ist gesetzlich verpflichtet, sie zu prüfen. Bei Abflug aus Spanien gilt sogar eine 5-jährige Frist.

Fazit

Iberia nimmt eine einzigartige Stellung in der europäischen Luftfahrt ein als Spaniens Nationalfluggesellschaft, als Eckpfeiler der IAG-Gruppe und als dominierende Airline auf der Verbindung zwischen Europa und Lateinamerika. Die umfassende EU261-Abdeckung — aufgrund der EU-Registrierung und des Drehkreuzes Madrid — bedeutet, dass Fluggäste auf Iberia-Flügen ab jedem EU-Flughafen vollen gesetzlichen Schutz genießen, einschließlich der Höchstentschädigung von 600 € bei Langstreckenstörungen.

Spaniens 5-jährige Verjährungsfrist (bzw. 3 Jahre bei Anwendung deutschen Rechts), die aktive Durchsetzung durch AESA und söp sowie Iberias umfangreiches Langstreckennetz schaffen zusammen starke Voraussetzungen für erfolgreiche Entschädigungsansprüche. Ob Sie 250 € für einen annullierten Madrid–Barcelona-Shuttle oder 600 € für eine 4-stündige Verspätung auf einem Transatlantikflug nach Buenos Aires fordern — das Gesetz ist eindeutig auf Ihrer Seite.

Reichen Sie Ihre Forderung zeitnah ein, sammeln Sie gründliche Dokumentation und zögern Sie nicht, bei Ablehnung durch Iberia an die AESA, die söp oder das LBA zu eskalieren. Für komplexe Fälle oder hochwertige Forderungen bietet Avioza professionelles „kein Erfolg, keine Kosten"-Forderungsmanagement durch jede Phase des Verfahrens.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel Entschädigung kann ich von Iberia fordern?
Gemäß EU-Verordnung 261/2004 muss Iberia 250 € für Flüge bis 1.500 km, 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km und 600 € für Flüge über 3.500 km zahlen. Diese Beträge gelten, wenn Ihr Iberia-Flug mehr als 3 Stunden verspätet am Endziel ankommt, weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wird oder Ihnen unfreiwillig die Beförderung verweigert wird. Die Entschädigung wird um 50 % reduziert, wenn Iberia Sie auf einen Alternativflug umbucht, der innerhalb von 2 Stunden (Kurzstrecke), 3 Stunden (Mittelstrecke) oder 4 Stunden (Langstrecke) nach der geplanten Ankunft eintrifft. In Deutschland gilt die 3-jährige Verjährungsfrist nach §195 BGB; bei Abflug aus Spanien gilt eine 5-jährige Frist.
Gilt EU261 für Iberia-Langstreckenflüge nach Lateinamerika?
Ja, EU261 gilt uneingeschränkt für alle Iberia-Langstreckenflüge ab Madrid-Barajas (MAD) und anderen EU-Flughäfen. Da Madrid ein EU-Flughafen ist und Iberia eine EU-Fluggesellschaft, sind alle Iberia-Abflüge aus Spanien abgedeckt — einschließlich der Strecken nach Buenos Aires, São Paulo, Bogotá, Lima, Mexiko-Stadt, Miami und New York. Für diese Langstrecken (alle über 3.500 km) gilt die Höchstentschädigung von 600 €, wenn der Flug mehr als 3 Stunden verspätet ankommt. Iberias umfangreiches lateinamerikanisches Streckennetz bedeutet, dass EU261-Ansprüche über 600 € bei dieser Airline besonders häufig sind.
Welche außergewöhnlichen Umstände kann Iberia geltend machen, um eine Entschädigung zu vermeiden?
Iberia kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen, wenn die Störung durch Ereignisse verursacht wurde, die tatsächlich außerhalb ihrer Kontrolle lagen. Anerkannte außergewöhnliche Umstände sind: schwere Wetterbedingungen am Flughafen Madrid-Barajas (Stürme, starker Schneefall — selten, aber möglich), Fluglotsenstreiks oder -beschränkungen der spanischen ENAIRE, Infrastrukturausfälle der AENA am MAD oder anderen spanischen Flughäfen, Vulkanasche von Ausbrüchen der Kanarischen Inseln sowie politische oder sicherheitsbedingte Flughafensperrungen. Was KEINE außergewöhnlichen Umstände darstellt: technische Defekte am Flugzeug (auch seltene mechanische Ausfälle), Besatzungsplanungsprobleme, verspätete Flugzeuge aus vorherigen Sektoren (es sei denn, durch ein außergewöhnliches Ereignis am Herkunftsort verursacht) und Überbuchung. Iberia muss eine schriftliche Dokumentation des konkreten außergewöhnlichen Ereignisses vorlegen, wenn sie diese Verteidigung anführt.
Wie kann ich mich bei der AESA oder der söp über meinen Iberia-EU261-Anspruch beschweren?
Die AESA (Agencia Estatal de Seguridad Aérea) ist Spaniens nationale Durchsetzungsstelle für die Umsetzung von EU261. Wenn Iberia Ihre Forderung ablehnt oder innerhalb von 8 Wochen nicht antwortet, können Sie eine Beschwerde über das Online-Portal unter seguridadaerea.gob.es einreichen. Für Fluggäste mit Wohnsitz in Deutschland ist die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) eine hervorragende Alternative — die kostenlose Schlichtung kann unter soep-online.de beantragt werden. Zusätzlich können Sie beim LBA (Luftfahrt-Bundesamt) unter lba.de eine Beschwerde einreichen. Alle drei Stellen haben die Befugnis, Druck auf Iberia auszuüben. Eine gut dokumentierte Beschwerde bei AESA oder der söp löst häufig Fälle, die Iberia zunächst abgelehnt hatte.
Sind Iberia-Express-Flüge genauso von EU261 abgedeckt wie Iberia-Hauptstreckenflüge?
Ja, Iberia Express (I2) ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Iberia und operiert als eigenständige EU-registrierte Fluggesellschaft. EU261 gilt für Iberia-Express-Flüge in gleicher Weise wie für die Hauptstrecke von Iberia — jeder Iberia-Express-Flug ab einem EU-Flughafen ist abgedeckt, ebenso jeder Iberia-Express-Flug, der in die EU aus einem Nicht-EU-Land ankommt. Wenn Sie ein Ticket mit einer Iberia-Express-Flugnummer (I2-XXXX) gekauft haben und der Flug verspätet oder annulliert wurde, richten Sie Ihren Anspruch gegen Iberia Express, nicht gegen die Hauptstrecke von Iberia. Die Entschädigungsbeträge und Anspruchsvoraussetzungen nach EU261 sind identisch, unabhängig davon, welche Einheit den Flug durchführt.
Kann ich Iberia-Entschädigung fordern, wenn mein Flug von einem Codeshare-Partner durchgeführt wird?
EU261 richtet sich nach dem ausführenden Luftfahrtunternehmen — der Airline, die das Flugzeug tatsächlich betreibt. Wenn Sie ein Iberia-Ticket (IB-XXXX Flugnummer) gekauft haben, der Flug aber physisch von einem Partnerunternehmen wie Vueling oder einem oneworld-Mitglied durchgeführt wird, richtet sich Ihr EU261-Anspruch gegen das ausführende Unternehmen, nicht gegen Iberia als vermarktendes Unternehmen. Wenn Sie ein Ticket von Iberia gekauft haben und dasselbe Iberia-Flugzeug den Flug durchgeführt hat, ist der Anspruch klar gegen Iberia gerichtet. Prüfen Sie immer Ihre Bordkarte — sie zeigt die ausführende Fluggesellschaft, die das korrekte Unternehmen für Ihre Forderung ist.
Welche Frist gilt für EU261-Entschädigungsansprüche gegen Iberia in Deutschland?
In Deutschland gilt nach §195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine 3-jährige Verjährungsfrist für EU261-Entschädigungsansprüche. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Flugstörung aufgetreten ist. Wenn Ihr Flug also am 15. März 2024 gestört wurde, läuft die Frist am 31. Dezember 2027 ab. Bei Abflug aus Spanien gilt hingegen die spanische 5-jährige Verjährungsfrist nach der Ley de Enjuiciamiento Civil. Andere EU-Länder haben eigene Fristen — zum Beispiel 5 Jahre in Frankreich, 2 Jahre in Italien und den Niederlanden. Die deutsche 3-Jahres-Frist gibt Ihnen ausreichend Zeit, um historische Störungen geltend zu machen.

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