Air Canada EU261 Entschädigung: Bis zu 600 € einfordern
Air Canada ist die nationale Fluggesellschaft Kanadas und eine der größten Airlines Nordamerikas. Sie betreibt ein umfangreiches globales Streckennetz von ihrem Hauptdrehkreuz am Toronto Pearson International Airport (YYZ), mit sekundären Drehkreuzen in Montreal (YUL) und Vancouver (YVR). Als Gründungsmitglied der Star Alliance — dem weltweit größten Luftfahrtbündnis — bedient Air Canada über 220 Ziele auf sechs Kontinenten, darunter ein dichtes transatlantisches Netz, das Kanada ganzjährig mit großen europäischen Städten verbindet.
Obwohl Air Canada eine kanadische Fluggesellschaft ist, unterliegt sie bei jedem Flug, der von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums abfliegt, vollständig der EU-Verordnung 261/2004. Dies betrifft einen erheblichen Teil des europäischen Streckennetzes von Air Canada, einschließlich Flügen ab London Heathrow (LHR), Paris Charles de Gaulle (CDG), Frankfurt Flughafen (FRA), Amsterdam Schiphol (AMS), Dublin (DUB), Genf (GVA), Zürich (ZRH), Kopenhagen (CPH), Stockholm Arlanda (ARN), München (MUC), Rom Fiumicino (FCO) und Madrid Barajas (MAD). Da alle Transatlantikrouten über 3.500 km betragen, gilt die maximale Entschädigungsstufe von 600 € pro Passagier für jeden berechtigten Anspruch.
Air Canada gehört zu den Fluggesellschaften, gegen die im EU261-Kontext am häufigsten Ansprüche geltend gemacht werden — teils wegen des Umfangs ihrer Operationen, teils weil die komplexe Drehkreuzstruktur der Airline kaskadierende Verspätungen im gesamten Streckennetz verursachen kann. Dieser Leitfaden bietet eine gründliche, fachkundige Aufschlüsselung Ihrer Rechte, wie Sie diese durchsetzen und wie Sie Ihren Entschädigungsanspruch maximieren.
Fordern Sie Ihre Air Canada EU261-Entschädigung ein
- Kostenlose Anspruchsprüfung
- Kein Erfolg, keine Kosten
- Professionelle Antragsbearbeitung



