Sunwing Airlines Flugentschädigung: Ihre Rechte nach EU261 erklärt
Sunwing Airlines ist Kanadas größte Freizeit-Charterfluggesellschaft und operiert von ihrem Hauptdrehkreuz am Toronto Pearson International Airport (YYZ) mit Verbindungen quer durch Kanada. Als Flaggschiff der Sunwing Travel Group — zu der auch Sunwing Vacations und WestJet Vacations nach der Integration in die WestJet Group gehören — hat sich Sunwing auf Sonnenziele in der Karibik, Mexiko, Florida und Mittelamerika spezialisiert. Anders als Kanadas Linienfluggesellschaften basiert Sunwings Geschäftsmodell auf hochvolumigen, hochfrequenten Charterbetrieben, die Pauschalurlauber zu Ferienresorts befördern.
Was Sunwing aus EU261-Perspektive besonders relevant macht, sind die gelegentlich durchgeführten transatlantischen Charterrouten. Wenn Sunwing Flüge ab Flughäfen innerhalb der Europäischen Union durchführt — oder ab britischen Flughäfen unter der nach dem Brexit geltenden Verordnung UK261 — unterliegen diese Flüge vollständig demselben umfassenden Fluggastschutzrahmen, der auch für Linienfluggesellschaften wie Air Canada oder Air Transat gilt. Die Chartereigenschaft der Flüge mindert, beschränkt oder entkräftet keines der durch die EU-Verordnung 261/2004 gewährten Rechte.
Für Passagiere auf gestörten transatlantischen Sunwing-Charterflügen ab europäischen Flughäfen steht viel auf dem Spiel: Alle diese Strecken überschreiten 3.500 km, sodass jeder berechtigte Anspruch in die höchste Entschädigungskategorie von 600 € pro Passagier fällt. Dieser Leitfaden erklärt genau, wann EU261 auf Sunwing Anwendung findet, wie Sie Ihre Entschädigung einfordern und was Sie tun können, wenn die Fluggesellschaft oder ihr Reiseveranstalterpartner Ihren Anspruch ablehnt.
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