easyJet Europe Flugentschädigung: Leitfaden zu Ihren EU261-Rechten
Als easyJet seinen Flugbetrieb nach dem Brexit umstrukturierte, gründete der Konzern die easyJet Europe GmbH als österreichisch registrierte Fluggesellschaft, um weiterhin Flüge ausschließlich innerhalb der Europäischen Union und des EWR durchführen zu können. Das Ergebnis: Viele easyJet-gebrandete Flüge — identisch lackierte Flugzeuge, identische App-Erfahrung, identisches Sitzplatzvergabesystem — werden technisch gesehen von easyJet Europe unter einem österreichischen Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) betrieben und nicht von der britischen easyJet plc.
Diese Unterscheidung ist für Fluggäste, die eine EU261-Entschädigung geltend machen möchten, von erheblicher Bedeutung. easyJet Europe (ICAO: EJU) ist ein EU-Carrier mit Sitz in Österreich, was bedeutet, dass die EU-Verordnung 261/2004 ohne jede Einschränkung auf jeden von easyJet Europe durchgeführten Flug Anwendung findet — unabhängig davon, ob er von Wien, Berlin, Amsterdam, Paris, Rom oder London abhebt. Flüge von easyJet Europe gehören zu den am stärksten geschützten in Europa im Rahmen des EU-Fluggastrechtegesetzes.
Wenn Sie auf einem von easyJet Europe durchgeführten Flug eine Verspätung von drei oder mehr Stunden am Zielort, eine Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung oder eine unfreiwillige Nichtbeförderung erfahren haben, steht Ihnen eine pauschale Entschädigung von 250 € oder 400 € zu. Dieser Leitfaden erklärt alles, was Sie wissen müssen.
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