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Airlines·16. März 2026

easyJet Europe Flugentschädigung: Leitfaden zu Ihren EU261-Rechten

Avioza Team12 Min.
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easyJet Europe Flugentschädigung: Leitfaden zu Ihren EU261-Rechten

Wichtige Erkenntnisse

  • easyJet Europe (ICAO: EJU) besitzt ein österreichisches Luftverkehrsbetreiberzeugnis und ist damit ein vollwertiger EU-Carrier mit eindeutigem EU261/2004-Schutz auf jedem durchgeführten Flug, einschließlich Abflügen von britischen Flughäfen.
  • Die Unterscheidung zwischen easyJet (EZY, UK-AOC) und easyJet Europe (EJU, österreichisches AOC) ist für Fluggäste unsichtbar, aber rechtlich bedeutsam — prüfen Sie Ihre Bordkarte auf den ausführenden Carrier, um zu wissen, welche Gesellschaft und welche Verordnung für Ihren Anspruch gilt.
  • Die Entschädigung beträgt 250 € für EJU-Strecken unter 1.500 km (z. B. Wien–London mit ca. 1.235 km) und 400 € für Strecken zwischen 1.500 und 3.500 km (z. B. Amsterdam–Rom mit ca. 1.640 km), ausgelöst durch eine Ankunftsverspätung von 3+ Stunden.
  • Die österreichische apf (Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte) ist die nationale Durchsetzungsstelle für EU261-Beschwerden gegen easyJet Europe und bietet ein kostenloses, vollständig digitales Antragsverfahren. Für Abflüge aus Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zuständig, ergänzt durch die kostenlose söp-Schlichtung.
  • Das 5-Stunden-Erstattungsrecht nach EU261 gilt für alle EJU-Flüge: Ist Ihr easyJet Europe Abflug um fünf oder mehr Stunden verspätet, können Sie eine vollständige Ticketerstattung verlangen und auf die Reise verzichten — unabhängig vom Tariftyp.
  • Betreuungsleistungen nach Artikel 9 — Mahlzeiten, Hotelunterbringung und Transfer bei Verspätungen — stehen Ihnen rechtlich zusätzlich zur pauschalen Entschädigung zu und können als erstattungsfähige Ausgaben geltend gemacht werden, indem Sie während der Störung alle Belege aufbewahren.

easyJet Europe Flugentschädigung: Leitfaden zu Ihren EU261-Rechten

Als easyJet seinen Flugbetrieb nach dem Brexit umstrukturierte, gründete der Konzern die easyJet Europe GmbH als österreichisch registrierte Fluggesellschaft, um weiterhin Flüge ausschließlich innerhalb der Europäischen Union und des EWR durchführen zu können. Das Ergebnis: Viele easyJet-gebrandete Flüge — identisch lackierte Flugzeuge, identische App-Erfahrung, identisches Sitzplatzvergabesystem — werden technisch gesehen von easyJet Europe unter einem österreichischen Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) betrieben und nicht von der britischen easyJet plc.

Diese Unterscheidung ist für Fluggäste, die eine EU261-Entschädigung geltend machen möchten, von erheblicher Bedeutung. easyJet Europe (ICAO: EJU) ist ein EU-Carrier mit Sitz in Österreich, was bedeutet, dass die EU-Verordnung 261/2004 ohne jede Einschränkung auf jeden von easyJet Europe durchgeführten Flug Anwendung findet — unabhängig davon, ob er von Wien, Berlin, Amsterdam, Paris, Rom oder London abhebt. Flüge von easyJet Europe gehören zu den am stärksten geschützten in Europa im Rahmen des EU-Fluggastrechtegesetzes.

Wenn Sie auf einem von easyJet Europe durchgeführten Flug eine Verspätung von drei oder mehr Stunden am Zielort, eine Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung oder eine unfreiwillige Nichtbeförderung erfahren haben, steht Ihnen eine pauschale Entschädigung von 250 € oder 400 € zu. Dieser Leitfaden erklärt alles, was Sie wissen müssen.

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Die EU-Verordnung 261/2004 verstehen

Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle in der EU registrierten Fluggesellschaften, die einen Flug von einem EU-/EWR-Flughafen durchführen, sowie für alle Flüge zu EU-Flughäfen, die von EU-Carriern betrieben werden. Die österreichische Registrierung von easyJet Europe ordnet die Airline eindeutig dem Anwendungsbereich der Verordnung zu.

Pauschale Entschädigungsbeträge:

EntfernungskategorieErforderliche AnkunftsverspätungEntschädigung
Kurzstrecke: bis 1.500 km3+ Stunden250 € pro Fluggast
Mittelstrecke: 1.500–3.500 km (innerhalb der EU)3+ Stunden400 € pro Fluggast
Langstrecke: über 3.500 km4+ Stunden600 € pro Fluggast

Das Streckennetz von easyJet Europe ist nahezu ausschließlich Kurz- bis Mittelstrecke innerhalb Europas, sodass die Entschädigung für praktisch alle Ansprüche im Bereich von 250 € bis 400 € liegt. Die Verordnung legt fest, dass eine Entschädigung geschuldet wird, es sei denn, die Fluggesellschaft weist nach, dass die Störung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen.

Entscheidend ist: Der Europäische Gerichtshof und nationale Gerichte haben wiederholt bestätigt, dass technische Defekte — selbst unerwartete — nicht automatisch außergewöhnliche Umstände darstellen. Nur tatsächlich externe, unvorhersehbare Ereignisse — Fluglotsenstreiks, schwere Unwetter mit Flughafenschließung, politische Unruhen — erreichen die erforderliche Schwelle.

Wann gilt EU261 für easyJet Europe?

Die EU-Verordnung 261/2004 findet auf easyJet Europe (EJU) in folgenden Fällen Anwendung:

  1. Alle Flüge ab einem EU-/EWR-Flughafen, die von easyJet Europe durchgeführt werden — der ausführende Carrier auf Ihrer Bordkarte zeigt „EJU" oder „durchgeführt von easyJet Europe" an. Wenn Sie diese Kennzeichnung sehen, gilt EU261 von jedem EU-Abflugland aus.
  2. Flüge ab London und anderen britischen Flughäfen, die von EJU durchgeführt werden — da easyJet Europe ein österreichisches (EU-) AOC besitzt, gilt EU261 auch dann, wenn der physische Abflug von einem britischen Flughafen erfolgt. Dies ist ein wesentlicher Vorteil für Fluggäste nach dem Brexit.
  3. Anschlussreisen, bei denen easyJet Europe einen qualifizierenden Flugabschnitt durchführt — wenn eine EJU-Flugverspätung einen verpassten Anschlussflug und eine Verspätung von 3+ Stunden am Endziel verursacht (bei einer einzigen Buchung), wird die gesamte Reise bewertet.

Häufig von easyJet Europe betriebene Strecken umfassen: London Gatwick–Wien, Amsterdam–Rom Fiumicino, Berlin–Barcelona, Paris CDG–Amsterdam, Wien–London Gatwick, Mailand Malpensa–Berlin, Madrid–Amsterdam sowie praktisch jede kontinentaleuropäische easyJet-Strecke.

So erkennen Sie, ob Ihr Flug von EJU oder EZY durchgeführt wurde: Überprüfen Sie Ihre Bordkarte oder die easyJet-App unter „Flug durchgeführt von". EJU hat das ICAO-Präfix „EJU" und der Flug wird als „durchgeführt von easyJet Europe" angezeigt. Im Zweifel prüfen Sie Ihre Buchungsbestätigungs-E-Mail.

So beantragen Sie eine Entschädigung bei easyJet Europe

Schritt 1: Überprüfen Sie den ausführenden Carrier. Bestätigen Sie, dass Ihr Flug von easyJet Europe (EJU) und nicht von easyJet plc (EZY) durchgeführt wurde. Prüfen Sie Ihre Bordkarte. Beide Gesellschaften bearbeiten Ansprüche über dasselbe easyJet-Kundenserviceportal, aber die korrekte Angabe des ausführenden Carriers stärkt Ihren rechtlichen Anspruch.

Schritt 2: Bestätigen Sie den Verspätungsschwellenwert. Berechnen Sie, ob Ihr Flug mit 3 oder mehr Stunden Verspätung am Zielort angekommen ist. Nutzen Sie Flightradar24 oder FlightAware, um die historische tatsächliche Ankunftszeit zu ermitteln. Fluggesellschaften erfassen mitunter andere Zeiten als Tracking-Dienste — unabhängige Daten sind zuverlässiger.

Schritt 3: Berechnen Sie die Flugentfernung. Für Flüge unter 1.500 km steht Ihnen 250 € zu. Für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km steht Ihnen 400 € zu. Beispiele: Wien–London Gatwick beträgt ca. 1.230 km (250 €); Amsterdam–Rom ca. 1.640 km (400 €); Berlin–Madrid ca. 2.370 km (400 €).

Schritt 4: Reichen Sie Ihren Antrag über das easyJet-Portal ein. Besuchen Sie easyjet.com → Hilfe → Flugstörung → Entschädigung beantragen. Füllen Sie das Online-Formular aus und geben Sie die von EJU durchgeführte Flugnummer, Abflug- und Zielflughafen sowie planmäßige und tatsächliche Zeiten an. Sie können auch an customerservices@easyjet.com schreiben.

Schritt 5: Fordern Sie eine schriftliche Entscheidung an. Wenn easyJet mit einer Ablehnung antwortet, bestehen Sie auf einer schriftlichen Entscheidung mit konkreten rechtlichen Gründen. Mündliche oder pauschale E-Mail-Ablehnungen sind unzureichend — die Fluggesellschaft muss die behaupteten außergewöhnlichen Umstände im Detail darlegen.

Schritt 6: Eskalieren Sie an die österreichische oder zuständige EU-Durchsetzungsstelle. Die österreichische Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) unter apf.gv.at ist die nationale Durchsetzungsstelle für EU261-Beschwerden gegen in Österreich lizenzierte Carrier, einschließlich easyJet Europe. Alternativ können Sie sich an die Durchsetzungsstelle Ihres Abfluglandes wenden. In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zuständig, an das Sie sich unter lba.de wenden können. Zusätzlich können Sie in Deutschland die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) unter soep-online.de nutzen — diese bietet ein kostenloses Schlichtungsverfahren.

Schritt 7: Ziehen Sie eine Schlichtung oder ein Gerichtsverfahren in Betracht. Die österreichische apf bietet ein kostenloses Schlichtungsverfahren. Passagiere in Deutschland können sich an die söp (soep-online.de) wenden. Britische Fluggäste können das CAA-Verfahren nutzen. Französische Fluggäste haben Zugang zur DGAC-Mediation. Scheitert die Schlichtung oder ist sie nicht verfügbar, steht der Klageweg vor dem Amtsgericht (Deutschland), dem Bezirksgericht (Österreich) oder dem entsprechenden Gericht Ihres Landes offen.

Über easyJet Europe

Die easyJet Europe GmbH wurde 2017 in Erwartung des Brexit gegründet und erhielt rechtzeitig vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem einheitlichen europäischen Luftverkehrsraum ihr österreichisches Luftverkehrsbetreiberzeugnis. Sie operiert von denselben Basen wie easyJet plc — Gatwick, Luton, Amsterdam, Berlin, Genf, Paris, Mailand, Madrid, Wien und anderen — und nutzt dieselbe Flotte aus Airbus A319, A320 und A320neo.

Die betriebliche Aufteilung zwischen EZY und EJU ist für die meisten Fluggäste unsichtbar. Dieselbe orange Flugzeuglackierung, dieselbe Website und dieselbe App bedienen beide Gesellschaften. Der Flughafen Wien-Schwechat (VIE) ist der rechtliche Heimatflughafen von EJU, obwohl Wien keineswegs der verkehrsreichste Betriebsstandort ist — Amsterdam, Berlin und London Gatwick verzeichnen die höchsten EJU-Flugaufkommen.

Die Gründung von easyJet Europe war eine bedeutende Entwicklung nach dem Brexit für Vertreter der EU-Fluggastrechte, da sie sicherstellte, dass Millionen kontinentaleuropäischer Fluggäste den vollen EU261-Schutz auf easyJet-Flügen behielten, die andernfalls als britisch betriebene Flüge in eine regulatorische Grauzone gefallen wären.

Ihr Recht auf Betreuungsleistungen bei Störungen

Die Ansprüche nach Artikel 9 der EU-Verordnung 261/2004 gelten für alle easyJet Europe Flüge bei Verspätungen, die den jeweiligen Schwellenwert überschreiten:

  • Kostenlose Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit — wenn easyJet Europe keine Gutscheine bereitstellt, kaufen Sie was Sie benötigen und bewahren Sie die Belege auf.
  • Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten — um Familie, Kollegen oder Weiterreiseverbindungen zu informieren.
  • Hotelunterbringung und Transfers bei Übernachtungsverspätungen — wenn easyJet Europe dies nicht unverzüglich organisiert, buchen Sie zu einem angemessenen Preis und behalten Sie die Rechnungen.
  • Recht auf Stornierung und vollständige Erstattung wenn Ihr Abflug um 5 oder mehr Stunden verspätet ist und Sie sich gegen die Reise entscheiden.

Das Recht auf Erstattung bei einer 5-stündigen Verspätung nach Artikel 9 wird häufig übersehen: Wenn Ihr easyJet Europe Flug um fünf Stunden verspätet ist und Sie entscheiden, dass die Reise nicht mehr sinnvoll ist, können Sie eine vollständige Erstattung des Ticketpreises verlangen, einschließlich Hin- und Rückflug, wenn der Rückflug durch die Störung seinen Zweck verliert.

Praxisszenarien

Szenario 1: Wien nach London Gatwick — 3,5 Stunden Verspätung

Ihr EJU8501 von Wien (VIE) nach London Gatwick (LGW) kommt 3,5 Stunden verspätet an, bedingt durch ein verspätetes Zubringerflugzeug aus Berlin. Wien–Gatwick beträgt ca. 1.235 km (unter 1.500 km). Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € zu. Die Ursache — verspätetes Zubringerflugzeug aus einer vorherigen Rotation — ist ein klassischer Fall eines nicht-außergewöhnlichen Umstands gemäß EU-Rechtsprechung.

Szenario 2: Amsterdam nach Rom — Annullierung wegen Personalmangels

easyJet Europe annulliert Ihren EJU3201 von Amsterdam (AMS) nach Rom Fiumicino (FCO) fünf Tage vor dem Abflug aufgrund von Personalengpässen. Die Strecke Amsterdam–Rom beträgt ca. 1.640 km (1.500–3.500 km). Da die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug erfolgt und der angebotene Alternativflug mehr als vier Stunden verspätet ankommt, steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € zu — zuzüglich der Option auf vollständige Erstattung.

Szenario 3: Berlin nach Barcelona — Übernachtungsverspätung

Ihr EJU7801 von Berlin Brandenburg (BER) nach Barcelona El Prat (BCN) verspätet sich um 7 Stunden aufgrund einer außerplanmäßigen Wartungsinspektion, was eine Übernachtung am Berliner Flughafen erforderlich macht. Berlin–Barcelona beträgt ca. 2.000 km (400 €). Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € zu — zuzüglich Hotelunterkunft, Flughafentransfer und Mahlzeiten — alles auf Kosten von easyJet Europe. Bewahren Sie jeden Beleg auf.

Verjährungsfristen für EU261-Entschädigungsansprüche

Land (Abflughafen)VerjährungsfristDurchsetzungsstelle
Österreich3 Jahreapf (Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte)
Niederlande2 JahreILT
Deutschland3 JahreLuftfahrt-Bundesamt (LBA)
Frankreich5 JahreDGAC
Spanien5 JahreAESA
Italien2 JahreENAC
Vereinigtes Königreich6 Jahre (England/Wales)CAA
Portugal3 JahreANAC
Belgien1 JahrDG Transport

Für die Heimatjurisdiktion von easyJet Europe in Österreich beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ab dem Flugdatum. Die österreichische apf ist eine anerkannte Durchsetzungsstelle, die Anträge kostenlos online entgegennimmt. Für deutsche Fluggäste gilt ebenfalls eine 3-jährige Verjährungsfrist, wobei das LBA als Aufsichtsbehörde und die söp als Schlichtungsstelle zur Verfügung stehen.

Was tun, wenn easyJet Europe Ihren Antrag ablehnt?

  1. Fordern Sie ein formelles Ablehnungsschreiben an, in dem die behaupteten außergewöhnlichen Umstände oder sonstige Rechtsgrundlagen für die Ablehnung konkret benannt werden.
  2. Beschaffen Sie unabhängige Flugdaten, um die Verspätungsdauer zu bestätigen — dies ist häufig der zentrale Streitpunkt über die Tatsachen.
  3. Fechten Sie die Einordnung als außergewöhnliche Umstände an, indem Sie öffentlich zugängliche Datenquellen nutzen: Aufzeichnungen des Deutschen Wetterdienstes, Flugsicherungsbulletins, Pressemitteilungen der Flughäfen.
  4. Wenden Sie sich an die apf Österreich (wenn Ihr Flug unter dem österreichischen AOC durchgeführt wurde) oder an die Durchsetzungsstelle Ihres Abfluglandes — für Abflüge aus Deutschland an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
  5. Nutzen Sie kostenlose Schlichtungsstellen — in Deutschland die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) unter soep-online.de, in Österreich die apf, im Vereinigten Königreich die CAA.
  6. Klagen Sie vor dem zuständigen Gericht — in Deutschland vor dem Amtsgericht, in Österreich vor dem Bezirksgericht, in den Niederlanden vor dem Kantonrechter oder dem entsprechenden Gericht in Ihrem Land.
  7. Beauftragen Sie einen spezialisierten Dienstleister auf Erfolgsbasis, der easyJet Europe-Ansprüche in mehreren Ländern bearbeitet.

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7 Expertentipps zur Maximierung Ihres easyJet Europe-Anspruchs

  1. Prüfen Sie immer den ausführenden Carrier auf Ihrer Bordkarte. EJU (easyJet Europe) und EZY (easyJet) sehen identisch aus, haben aber unterschiedliche Luftverkehrsbetreiberzeugnisse (AOC). Die korrekte Angabe des ausführenden Carriers in Ihrem Antrag vermeidet Verwirrung und Verzögerungen.
  2. Nutzen Sie die österreichische apf für ein kostenloses EU261-Verfahren. Die apf ist speziell für Beschwerden gegen in Österreich registrierte Carrier konzipiert. Anträge sind kostenlos und das Verfahren ist vollständig digital. Für Abflüge aus Deutschland steht Ihnen zusätzlich die söp als kostenlose Schlichtungsstelle zur Verfügung.
  3. Die Entschädigung gilt pro Fluggast — alle Passagiere der Buchung sind anspruchsberechtigt. Eine vierköpfige Familie auf einem EJU-Flug von Amsterdam nach Rom mit 4 Stunden Verspätung könnte 400 € × 4 = insgesamt 1.600 € beanspruchen.
  4. Die 5-Stunden-Erstattungsregel ist wertvoll. Wenn easyJet Europe Ihren Abflug um 5+ Stunden verspätet, haben Sie das Recht auf eine vollständige Erstattung und Rückerstattung der Rückflugkosten, wenn Sie sich gegen die Reise entscheiden — übersehen Sie dieses Recht nicht.
  5. Flüge Wien–London von LGW — beanspruchen Sie nach EU261, nicht nach UK261. Wenn Ihr LGW–VIE- oder VIE–LGW-Flug von EJU (österreichisches AOC) durchgeführt wurde, gilt EU261 und die apf Österreich (nicht die CAA) kann die zuständige Durchsetzungsstelle sein.
  6. Bewahren Sie die Buchungsbestätigung mit dem Vermerk „durchgeführt von easyJet Europe" auf. Dieses Dokument ist der entscheidende Nachweis, dass EJU (und damit EU261 unter österreichischem AOC) Ihren Flug regelt.
  7. Reichen Sie Artikel-9-Belege zeitnah ein. easyJet Europe erstattet Verpflegungs- und Übernachtungskosten nach Artikel 9 separat von der Entschädigung nach Artikel 7. Reichen Sie die Belege mit einem Begleitschreiben unter Bezugnahme auf Artikel 9 ein, um die Bearbeitung zu beschleunigen.

Fazit

Die Gründung von easyJet Europe als österreichischem EU-Carrier war in erster Linie eine regulatorische Reaktion auf den Brexit, hat aber unbeabsichtigt den EU261-Schutz für Millionen europäischer Fluggäste gestärkt, die weiterhin mit easyJet-gebrandeten Flugzeugen über den Kontinent fliegen. Als in Österreich registrierter EU-Carrier unterliegt easyJet Europe vollständig und eindeutig der EU-Verordnung 261/2004 — und die österreichische apf gehört zu den effektivsten Durchsetzungsstellen für Fluggastrechte in Europa.

Ob Ihr EJU-Flug ab Wien, Amsterdam, Berlin oder sogar London Gatwick verspätet war — das Verfahren zur Antragstellung ist klar, die Beträge sind gesetzlich festgelegt und die Durchsetzungsmechanismen sind zugänglich. Lassen Sie sich weder durch den unbekannten Namen des ausführenden Carriers noch durch die Unternehmensaufspaltung von easyJet plc davon abhalten, Ihre vollen Rechte geltend zu machen.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist easyJet Europe und wie unterscheidet sich die Airline von easyJet?
Die easyJet Europe GmbH ist eine in Österreich registrierte Fluggesellschaft, die sich vollständig im Eigentum der easyJet plc befindet. Sie wurde im Vorfeld des Brexit gegründet, damit easyJet weiterhin Flüge innerhalb der EU unter einem EU-Luftverkehrsbetreiberzeugnis durchführen kann. easyJet plc (ICAO: EZY) behält ihr britisches AOC für Flüge mit Abflug aus dem Vereinigten Königreich, während easyJet Europe (ICAO: EJU) Flüge in Kontinentaleuropa und auf einigen UK-Strecken unter ihrem österreichischen AOC durchführt. Aus Fluggastsicht sehen beide Gesellschaften identisch aus — gleiches Branding, gleiche App, gleiche Flugzeuge. Der Unterschied ist vor allem dafür relevant, welche Verordnung (EU261 vs. UK261) und welche Durchsetzungsstelle für Ihren Anspruch zuständig ist.
Gilt EU261 für easyJet Europe Flüge ab dem Vereinigten Königreich?
Ja. Dies ist einer der entscheidenden Vorteile des österreichischen EU-AOC von easyJet Europe. Da easyJet Europe ein EU-Carrier ist, gilt EU261 für ihre Flüge unabhängig vom Abflugort. Selbst wenn Sie von London Gatwick auf einem von easyJet Europe durchgeführten Flug fliegen (erkennbar am Kuerzel 'EJU' auf Ihrer Bordkarte), greift der EU261-Schutz — nicht nur UK261. In der Praxis bieten beide Verordnungen ähnlichen Schutz, aber EU261-Durchsetzungsstellen (wie die österreichische apf) können für kontinentaleuropäische Fluggäste besser erreichbar sein.
Wie erkenne ich, ob mein easyJet-Flug von easyJet Europe (EJU) durchgeführt wurde?
Prüfen Sie Ihre Bordkarte auf den Vermerk 'durchgeführt von easyJet Europe'. Die Flugnummer kann weiterhin mit EZY (dem kommerziellen Markencode) beginnen, aber die Angabe des ausführenden Carriers zeigt EJU an, wenn easyJet Europe den Flug durchführt. Ihre Buchungsbestätigungs-E-Mail enthält die Information zum ausführenden Carrier in der Regel im Bereich der Flugdetails. Sie können auch historische Flugdaten auf Flightradar24 nachschlagen, wo der ausführende Carrier für jeden Flug angezeigt wird.
Wo reiche ich eine EU261-Beschwerde gegen easyJet Europe ein?
Da easyJet Europe ein österreichisches AOC besitzt, hat die österreichische Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) unter apf.gv.at die Zuständigkeit für Beschwerden gegen easyJet Europe. Die apf bietet einen kostenlosen Online-Beschwerde- und Schlichtungsservice. Sie können sich aber auch an die Durchsetzungsstelle des Landes wenden, von dem Ihr Flug abgeflogen ist — beispielsweise an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für Abflüge aus Deutschland, die niederländische ILT für Abflüge aus Amsterdam oder die britische CAA für Abflüge von britischen Flughäfen. In Deutschland steht Ihnen zudem die söp (soep-online.de) als kostenlose Schlichtungsstelle zur Verfügung.
Mein easyJet Europe Flug von Wien nach London war verspätet — wie viel Entschädigung steht mir zu?
Die Strecke Wien-Schwechat (VIE) nach London Gatwick (LGW) beträgt ca. 1.235 km — unterhalb der 1.500-km-Schwelle. Wenn Ihr Flug mit 3 oder mehr Stunden Verspätung am Zielort angekommen ist, steht Ihnen nach EU261 eine Entschädigung von 250 € pro Fluggast zu. Entscheidend ist die Verspätung am Ankunftsflughafen (wenn die Türen geöffnet werden), nicht die Abflugverspätung. Bei vier Fluggästen auf Ihrer Buchung beträgt die Gesamtentschädigung 1.000 €. Reichen Sie Ihren Antrag über die easyJet-Website oder direkt bei der apf Österreich ein.
Kann ich Entschädigung verlangen, wenn mein easyJet Europe Flug mehr als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde?
Wenn easyJet Europe Sie mehr als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert, besteht kein Anspruch auf pauschale EU261-Entschädigung. Sie behalten jedoch das Recht auf entweder eine vollständige Erstattung Ihres Tickets oder eine Umbuchung auf einen Alternativflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Erfolgt die Annullierungsmitteilung zwischen 7 und 14 Tagen vor Abflug und startet der angebotene Alternativflug höchstens 2 Stunden früher und kommt höchstens 4 Stunden später als geplant an, entfällt die Entschädigungspflicht ebenfalls — eine Erstattung steht Ihnen aber in jedem Fall zu. Nur Annullierungen am selben Tag oder mit sehr kurzer Vorankündigung (unter 7 Tagen) mit unzureichenden Alternativen lösen die vollen Entschädigungsbeträge aus.

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