Islands EWR-Status und die Umsetzung der EU261
Island trat 1994 dem Europaeischen Wirtschaftsraum bei und hat die EU-Verordnung 261/2004 in nationales Recht umgesetzt. Fuer Passagiere hat dies eine einfache und weitreichende Bedeutung: Icelandair muss dieselben Fluggastrechte-Regelungen einhalten wie EU-Fluggesellschaften — ohne Ausnahmen.
Die EU261 gilt fuer Ihren Icelandair-Flug, wenn:
- Ihr Flug von einem EWR-Flughafen abfliegt — dies umfasst alle Icelandair-Abfluege von Keflavik und jeder EU-/EWR-Stadt, in der Icelandair operiert; ODER
- Ihr Flug aus einem Nicht-EWR-Land in den EWR ankommt und von Icelandair (einer EWR-Fluggesellschaft) durchgefuehrt wird.
In der Praxis bedeutet dies, dass Icelandairs transatlantische Strecken in beiden Richtungen abgedeckt sind: KEF→JFK ist abgedeckt, weil der Flug von einem EWR-Flughafen abfliegt; JFK→KEF ist abgedeckt, weil Icelandair eine EWR-Fluggesellschaft ist, die in den EWR fliegt.
Die drei Entschaedigungsausloeser
1. Verspaetung von 3+ Stunden: Ihr Icelandair-Flug muss an Ihrem Endziel 3 oder mehr Stunden nach der planmaessigen Ankunftszeit angekommen sein. Die Verspaetung wird bei der Ankunft gemessen (Tueren oeffnen), nicht beim Abflug.
2. Annullierung innerhalb von 14 Tagen: Wenn Icelandair Ihren Flug annulliert und Sie weniger als 14 Tage vor Abflug informiert wurden. Annullierungen mit rechtzeitiger Benachrichtigung (14+ Tage) loesen keine Entschaedigung aus, obwohl Ihr Recht auf Erstattung stets gewahrt bleibt.
3. Nichtbefoerderung: Unfreiwillige Verweigerung der Befoerderung bei einer bestaetigten Buchung, meist aufgrund von Ueberbuchung.
Aussergewoehnliche Umstaende: Icelandairs besondere Lage
Icelandair operiert in einer der geologisch dynamischsten Umgebungen der Erde — einer Vulkaninsel im Nordatlantik, die rauem Wetter, geomagnetischen Stoerungen und periodischer Vulkanaktivitaet ausgesetzt ist. Dies schafft eine wirklich komplexe Landschaft hinsichtlich aussergewoehnlicher Umstaende.
Anerkannte aussergewoehnliche Umstaende bei Icelandair:
- Echte Vulkanausbrueche, die Luftraumsperrungen verursachen (z.B. eruptionsbedingte Aschewolken, die islaendischen oder europaeischen Luftraum durch behoerdliche Anordnung schliessen)
- Extreme Wetterereignisse, die die normalen islaendischen Betriebsparameter tatsaechlich ueberschreiten
- Streiks oder Beschraenkungen der Flugsicherung
- Sicherheitsbedrohungen oder geopolitische Ereignisse
Was Icelandair nicht als aussergewoehnlich geltend machen kann:
- Routinemaessige technische Defekte
- Normale Winterstuerme in Island oder dem Nordatlantik (von Icelandair wird erwartet, diese als Standardbetriebsrisiken einzuplanen)
- Kommerzielle Ueberbuchungsentscheidungen
- Personalmangel aufgrund mangelhafter Planung
- Vulkanrisiko im Allgemeinen (Islands vulkanische Natur ist ein bekannter und vorhersehbarer Betriebsfaktor)
Gerichte und Regulierungsbehoerden halten konsequent fest, dass Fluggesellschaften, die in grundsaetzlich herausfordernden Umgebungen operieren, diese Herausforderungen in ihre Betriebsplanung einbeziehen muessen. Icelandair kann sich nicht durch den Verweis auf die allgemeine Rauheit der islaendischen Geografie von den EU261-Pflichten befreien.