Lufthansa ist Deutschlands nationale Fluggesellschaft und eine der größten Airlines der Welt — gemessen an Passagierzahlen und Flottengröße. Die 1953 gegründete und 1955 kommerziell neu gestartete Deutsche Lufthansa AG hat sich von einem kleinen westdeutschen Unternehmen zum Flaggschiff der Lufthansa Group entwickelt, zu der auch SWISS International Air Lines, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Eurowings gehören. Mit Hauptsitz in Köln und den Drehkreuzen am Flughafen Frankfurt (FRA) und am Flughafen München (MUC) verbindet Lufthansa Passagiere mit über 220 Zielen in rund 80 Ländern auf sechs Kontinenten.
Als in Deutschland registrierte EU-Fluggesellschaft unterliegt jeder Lufthansa-Flug, der von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union startet, vollständig der EU-Verordnung 261/2004 — dem europäischen Fluggastrecht. Da Lufthansa ihre Betriebsgenehmigung innerhalb der EU hält, sind auch eingehende Flüge aus Drittstaaten in die EU abgedeckt, sofern Lufthansa die durchführende Fluggesellschaft ist. Das bedeutet: Die überwältigende Mehrheit der Lufthansa-Passagiere weltweit genießt den gleichen gesetzlichen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 € bei Flugstörungen.
In den vergangenen Jahren hatte Lufthansa mit erheblichen betrieblichen Herausforderungen zu kämpfen: Streiks von Piloten und Bodenpersonal, Kapazitätsengpässe nach der Pandemie und globale Lieferkettenprobleme, die die Flugzeugwartung beeinträchtigen — all das hat zu erhöhten Störungsraten geführt. Wenn Sie zu den betroffenen Passagieren gehören, erfahren Sie in diesem Leitfaden alles, was Sie wissen müssen, um die Ihnen gesetzlich zustehende Entschädigung geltend zu machen.
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