Binter Canarias ist Spaniens führende Interinsel-Fluggesellschaft und betreibt ein unverzichtbares Streckennetz über die sieben großen Kanarischen Inseln — Gran Canaria, Teneriffa, Lanzarote, Fuerteventura, La Palma, El Hierro und La Gomera — sowie Verbindungen zum spanischen Festland, nach Portugal (Madeira), Marokko, Mauretanien und Kap Verde. 1988 gegründet, hat Binter seinen Hauptsitz in Las Palmas de Gran Canaria und operiert hauptsächlich vom Flughafen Gran Canaria (LPA) und dem Flughafen Teneriffa Nord (TFN), den beiden wichtigsten Interinsel-Drehkreuzen.
Die Fluggesellschaft setzt ATR 72-500 und ATR 72-600 Turboprops auf Interinsel-Routen sowie Embraer E195 Regionaljets auf längeren Verbindungen zum Festland und nach Nordafrika ein. Ihr hochfrequenter Interinsel-Flugplan — auf manchen Strecken verkehren täglich ein Dutzend Flüge — macht Binter zur faktischen Luftbrücke der Kanarischen Inseln, vergleichbar mit einem S-Bahn-Netz auf dem europäischen Festland.
Trotz ihres regionalen Charakters und kurzer Flugzeiten unterliegt Binter Canarias vollständig der EU-Verordnung 261/2004. Das bedeutet: Jeder Interinsel-Flug, jede Verbindung von den Kanaren zum Festland und jede internationale Binter-Route ist durch das EU-Fluggastrechtegesetz abgedeckt. Wenn Ihr Binter-Flug mehr als 3 Stunden Verspätung hatte, annulliert wurde oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
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