Enter Air Flugentschädigung: Vollständiger EU261 Leitfaden für Charterpassagiere
Enter Air ist Polens größte Charterfluggesellschaft und betreibt eine Flotte aus Boeing 737-800 und 737 MAX 8 von Flughäfen in ganz Polen zu Urlaubszielen in Südeuropa, Nordafrika, dem Nahen Osten und darüber hinaus. Das Unternehmen wurde 2009 in Warschau gegründet und hat sich zu einem dominierenden Akteur im polnischen Pauschalreisemarkt entwickelt, der jährlich Millionen Passagiere zu Zielen wie der Türkei, Ägypten, Griechenland, den Kanarischen Inseln, Spanien, der Dominikanischen Republik, Kuba und den Malediven befördert.
Im Gegensatz zu Linienfluggesellschaften, die Tickets direkt an die Öffentlichkeit zu festen Flugplänen verkaufen, operiert Enter Air überwiegend im Auftrag polnischer Reiseveranstalter — das bedeutet, dass die überwiegende Mehrheit der Enter-Air-Passagiere die Fluggesellschaft im Rahmen einer Pauschalreisebuchung kennenlernt. Diese geschäftliche Konstellation hat keinerlei Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte. Unabhängig davon, ob Sie direkt bei Enter Air oder über einen Reiseveranstalter gebucht haben, gelten dieselben EU-Fluggastrechte. Wurde Ihr Enter-Air-Flug um 3 oder mehr Stunden verspätet, ohne ausreichende Vorankündigung annulliert oder wurde Ihnen die Beförderung verweigert, haben Sie nach der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf bis zu 600 € pro Person an Ausgleichszahlung.
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- Durchschnittlicher Enter-Air-Mittelmeer-Anspruch: 250–400 € pro Passagier



