British Airways (BA) ist die nationale Fluggesellschaft des Vereinigten Königreichs und eine der bekanntesten Airlines der Welt. Mit ihrem Hauptdrehkreuz am Flughafen London Heathrow (LHR) — dem drittgeschäftigsten internationalen Flughafen der Welt — und einer zweiten Basis in London Gatwick (LGW) verbindet BA Passagiere mit mehr als 200 Zielen auf sechs Kontinenten. Als Gründungsmitglied der weltweiten oneworld-Allianz und Kerngesellschaft der International Airlines Group (IAG) nimmt British Airways eine herausragende Stellung in der globalen Luftfahrt ein.
Trotz ihres Premium-Rufs sind auch Flüge von British Airways von Verspätungen, Annullierungen und gelegentlicher Nichtbeförderung betroffen. Wenn solche Flugunterbrechungen auftreten, haben Passagiere Anspruch auf gesetzliche Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung 261/2004 oder dem UK Statutory Instrument 2019/1165 — allgemein als UK261 bekannt — abhängig davon, wo ihr Flug startet. Dieser Leitfaden erklärt präzise, welche Verordnung gilt, wie viel Sie fordern können und wie Sie Ihre Rechte gegenüber einer der größten Fluggesellschaften der Welt Schritt für Schritt durchsetzen.
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