Loftleidir Icelandic Flugentschaedigung: EU261-Rechte fuer Charterpassagiere
Loftleidir Icelandic (IATA: LF, ICAO: FXI) ist ein islaendischer Charter- und Ad-hoc-Flugtransportbetreiber, der zur Icelandair Group gehoert und unter dem kommerziellen Dach von Icelandair operiert. Im Gegensatz zu Icelandairs regulaeren Linienflugdiensten spezialisiert sich Loftleidir auf Wet-Lease-, Charter- und ACMI-Operationen (Aircraft, Crew, Maintenance and Insurance) in Skandinavien und Europa. Die Fluggesellschaft betreibt hauptsaechlich saisonale und Spezialrouten, darunter Skicharter, Freizeitfluege und Kapazitaetsergaenzungsdienste fuer andere Airlines.
Was den rechtlichen Status von Loftleidir fuer Passagiere besonders bedeutsam macht, ist Islands Mitgliedschaft im Europaeischen Wirtschaftsraum (EWR). Anders als bei aussereuropaeischen Fluggesellschaften wie Air Astana oder Uzbekistan Airways ist Loftleidir in einem EWR-Mitgliedstaat registriert. Das bedeutet, dass die EU-Verordnung 261/2004 fuer alle Loftleidir-Fluege gilt — nicht nur fuer die von EU-Flughaefen abgehenden Strecken. Ob Sie in Reykjavik Keflavik (KEF), Kopenhagen (CPH), Stockholm Arlanda (ARN), Oslo Gardermoen (OSL) oder einem britischen Flughafen zugestiegen sind — Sie sind geschuetzt. Die Verordnung gilt sowohl fuer Fluege, die von EWR-Flughaefen abfliegen, als auch fuer Fluege von EWR-registrierten Fluggesellschaften, die in EWR-Flughaefen ankommen.
Dieser Leitfaden erlaeutert Ihre vollstaendigen EU261-Ansprueche bei Fluegen mit Loftleidir, die fuer typische Charterrouten geltenden Entschaedigungsbetraege, das Antragsverfahren und was zu tun ist, wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch bestreitet. Angesichts der ueberwiegend kurz- bis mittelstreckigen Natur des europaeischen Charternetzwerks von Loftleidir liegen die Entschaedigungsbetraege typischerweise im Bereich von 250 bis 400 Euro.
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