SAS Scandinavian Airlines ist die Flaggtraegerin dreier nordischer Nationen -- Schweden, Norwegen und Daenemark -- und eine der aeltesten Fluggesellschaften Europas. Mit drei grossen Drehkreuzen (Kopenhagen CPH, Stockholm Arlanda ARN und Oslo Gardermoen OSL) verbindet SAS Skandinavien mit ueber 125 Zielen in Europa, Nordamerika und Asien. Als Mitglied der Star Alliance fuehrt SAS umfangreiche Codeshare-Vereinbarungen mit Partnern wie Lufthansa, United Airlines, Singapore Airlines und Air New Zealand.
Da SAS eine EU/EWR-regulierte Fluggesellschaft ist, profitieren Passagiere auf gestoerten SAS-Fluegen von den staerksten Fluggastrechten der Welt: der EU-Verordnung 261/2004. Ob Ihr Flug verspaetet war, kurzfristig annulliert wurde oder Sie wegen Ueberbuchung nicht befoerdert wurden -- Ihnen steht moeglicherweise eine finanzielle Entschaedigung von bis zu 600 Euro pro Person zu. Diese ist voellig unabhaengig von einer Erstattung oder Umbuchung durch SAS.
Dieser Leitfaden erklaert saemtliche Aspekte Ihrer EU261-Rechte gegenueber SAS: Wann ein Anspruch besteht, wie hoch die Entschaedigung ausfaellt, wie Sie einen Antrag stellen und was Sie tun koennen, wenn SAS die Zahlung verweigert.
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